Nachbesserungen bei Jobticket in Kombination mit Pendlerpauschale
Rund um das Zusammenspiel von Jobticket und Pendlerpauschale wird im Gesetz nachgebessert. Damit sollen finanzielle Nachteile für Arbeitnehmer vermieden werden. Bisher fiel das Pauschale für Arbeitnehmer weg, wenn der Arbeitgeber ein Jobticket zur Verfügung stellt - auch dann, wenn es nur einen Zuschuss gab oder nur eine Teilstrecke abgedeckt war. Das soll künftig nicht mehr der Fall sein, heißt es am Dienstag aus dem Parlamentsklub der Grünen.
Im heutigen Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz sei unter anderem der Beschluss gefasst worden, dass Arbeitnehmer weiterhin ein Pendlerpauschale beziehen können, auch wenn der Arbeitgeber teilweise oder vollständig ein Klimaticket - also ein Jobticket für den Arbeitnehmer - finanziert. Der Betrag, der vom Arbeitgeber kommt, muss jedoch bei der Lohnverrechnung mit dem Pendlerpauschale gegengerechnet werden, hieß es am Dienstag von den Grünen.
Im Februar hatte die Arbeiterkammer kritisiert, dass das Pendlerpauschale entfällt, wenn ein Jobticket in Anspruch genommen wird und auf die finanziellen Nachteile für Arbeitnehmer hingewiesen. Sie schlug damals vor, dass Betroffenen die Differenz zwischen Jobticket und Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt werden solle.
Steuerbefreiung für kleine Fotovoltail-Anagen
Ebenfalls im heutigen Ausschuss beschlossen wurde, dass kleinere Fotovoltaik-Anlagen mit höchstens 12.500 Kilowattstunden (kWh) künftig von der Einkommensteuer befreit werden sollen. Damit sollen vor allem bürokratische Hürden für Private minimiert werden. Zudem passierte auch die bereits im Mai von den ÖBB angekündigte teilweise Umsatzsteuerbefreiungen für internationale Bahntickets den Ausschuss.
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