Monopol auf Nahrungsmittel

Monopol auf Nahrungsmittel
Patent für Braugerste. Die Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamts empört nicht nur die Bierbrauer

Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen sind durchaus üblich. Umstritten ist allerdings, dass auch Patente auf natürliche Züchtungen beantragt und vergeben werden. Die Bierbrauer Carlsberg und Heineken hatten drei Patente auf Braugerstensorten und das damit erzeugte Bier beim Europäischen Patentamt erfolgreich angemeldet. Insgesamt 40 Organisationen, darunter acht Privatbrauereien aus Österreich, haben infolge dagegen berufen. Nun gibt es eine Teilentscheidung: Ein Patent wurde lediglich eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Es hätte für alle Gerstensorten gelten sollen, bei denen ein unerwünschter Geschmacksstoff nicht vorkommt. Nun wurde es auf eine bestimmte Mutation beschränkt, welche die Bildung dieser Geschmacksstoffe beschränken. Über die Einsprüche gegen die anderen Patente wird später entschieden.

Für Katherin Dolan von der Arche Noah ist die Einschränkung des Patents nur ein Teilerfolg. Nun sei die Politik gefragt. Man müsse derartige Praktiken abstellen. „Wir haben nicht erreicht, was wir wollten“, meint auch Christoph Then, Sprecher von „Keine Patente auf Saatgut“. Man werde daher nicht aufgeben und alle Instanzen ausschöpfen.

Eigentlich sind nach europäischem Recht Patente auf Pflanzensorten und natürliche Züchtungen nicht möglich. Das Europäische Patentamt hat eine andere Auslegung der Gesetzeslage. 2018 wurden besondere Züchtungen von Petersilie, Tomaten oder Salatpflanzen patentiert. Da werden wohl auch finanzielle Motive eine Rolle spielen. Das Geschäftsmodell des Europäischen Patentamtes besteht nun mal darin Patente zu vergeben.

Gemeinsame Linie

Im Vorjahr haben die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen, gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere vorzugehen. Doch das EU-Patentamt ist davon wenig beeindruckt.

Hintergrund des Streits ist die Angst vor Monopolen bei der Nahrungsmittelproduktion. Während in den USA Patente auf Pflanzen durchaus üblich sind, gibt es in Europa eine andere rechtliche Regelung. Wenn ein Saatgutproduzent eine neue Züchtung auf den Markt bringt, dann darf die Konkurrenz diese Pflanze nicht nachzüchten und verkaufen. Es ist allerdings erlaubt, diese neue Sorte kostenlos für die Weiterzucht zu verwenden. So ist sichergestellt, dass bei der Saatgutproduktion für Nahrungsmittel keine Monopole entstehen.

Wenn nun allerdings verstärkt Patente auf natürliche Züchtungen vergeben werden, dann dürfen diese Pflanzen auch nicht von anderen Saatgutproduzenten für die Weiterzucht verwendet werden. Das kann zu Monopolen in wichtigen Bereichen der Nahrungsmittelproduktion führen.

Kommentare