Mogelpackungen: Warum immer öfter weniger drinnen ist
Die Säckchen bei den drei Manner-Produkten sind gleich hoch. Während jedoch die Neapolitaner- und Mignon-Schnitten mit 400 Gramm befüllt sind, beträgt die Menge bei den Mozart-Schnitten nur 300 Gramm. Letztere Verpackung sei „zu weniger als 50 Prozent mit Waffeln gefüllt“.
„Der einzige nahe liegende Grund für die Abweichung ist, dass die Mandel-Haselnussschnitten (Mozart-Schnitten) in der Produktion teurer sind als reine Haselnussschnitten und dieser Umstand aber nicht durch einen höheren Verkaufspreis, sondern eine geringere Füllmenge ausgeglichen werden soll“, hält das Oberlandesgericht Wien in einem Urteil gegen Manner fest, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstritten hat. „Ein Verbraucher erwartet aber nicht, dass solche (Verpackungen) zu weniger als 50 Prozent (...) gefüllt werden, und wird daher durch die Verpackungswahl über das Volumen des Inhalts bzw. der Menge der Schnitten (…) in die Irre geführt.“ Laut OLG Wien „vermag auch der Umstand, dass das Gewicht auf jeder Verpackungsseite ausdrücklich angeführt ist, diese Irreführung nicht beseitigen“. Somit hat das Gericht die „Mozart-Schnitten“ rechtskräftig zur „Mogelpackung“ erklärt.
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