Mindeststandards für Crowdworker gefordert

AK-Präsident Rudolf Kaske warnt vor "Wild-West-Methoden"
Digitale Tagelöhner: AK und ÖGB wollen EU-Richtlinie und starten Info-Portal für Beschäftigte. Wirtschaftskammer sieht keinen Handlungsbedarf.

Wozu noch Personal anstellen, wenn eine anonyme Schar an digitalen Tagelöhnern – die „Crowd“ – die Aufgabe ebenso erledigt? Kurzzeit-Jobs, die über so genannte Crowdworking-Plattformen im Internet vermittelt werden, sind auch in Österreich immer mehr verbreitet. Die Tätigkeiten, die über Portale wie Upwork, Clickwork, MyHammer oder Amazon Mechanical Turk vergeben werden, reichen von Übersetzungen, Grafikdesign und Beschriftungen bis zu Software-Lösungen und Produkttests.

Riesige Grauzone

Die Crowdworker arbeiten im rechtlichen Graubereich, die Grenzen zwischen selbstständig und unselbstständig verschwimmen. Statt Arbeits- oder Werkvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der im Ausland registrierten Plattform, Lohn- und Sozialabgaben werden in der Regel keine entrichtet. Weil meist ein Billigstbieter-Prinzip gilt, werden Mindestlöhne unterlaufen, es gibt keinerlei Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Bei Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) schrillen die Alarmglocken. „Der technologische Fortschritt darf nicht dazu führen, dass der Rechtsrahmen gebrochen wird und Wild-West-Methoden in der Arbeitswelt einziehen“, warnt AK-Präsident Rudolf Kaske vor Willkür. ÖGB-Präsident Erich Foglar rückt Crowdworking gar in die Nähe von Schwarzarbeit. „Viele Plattformen haben ihre Server irgendwo stehen, da wird es bei Verstößen schwierig mit der Rechtsdurchsetzung.“

Mindeststandards

Aus diesem Grund starten AK und ÖGB gemeinsam mit anderen Arbeitnehmerverbänden in Europa eine Initiative für eine europäische Richtlinie für Crowdworking. Diese soll gesetzliche Mindeststandards enthalten. Die Seite http://faircrowd.work bewertet Crowdworking-Plattformen und hilft den Arbeitnehmern, ihre Rechte durchzusetzen.

Die Wirtschaftskammer sieht keinen dringenden Handlungsbedarf. „Es handelt sich offensichtlich um eine kleine Beschäftigtengruppe und Österreich verfügt über eine umfassende soziale Absicherung“, argumentiert WKO-Sozialexperte Martin Gleitsmann. Weil nur wenige Bereiche zur Fremdvergabe geeignet seien, rechnet er auch nicht mit einem sprunghaften Anstieg an Crowdworkern in Österreich.

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