Metallgewerbe: 1,33 Prozent mehr für Angestellte

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KV-Abschluss gilt per 1. Jänner. Mindestgrundgehälter erhöhen sich um 1,43 Prozent.

Die Ist-Gehälter der rund 75.000 Angestellten im Metallgewerbe steigen per 1. Jänner 2017 um 1,33 Prozent. Die Mindestgrundgehälter erhöhen sich um 1,43 Prozent, mindestens um 25 Euro, teilte die Gewerkschaft GPA-djp am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Änderungen bei Praktika und Werkstudenten

Außerdem tritt ab 1. Jänner eine Regelung in Kraft, dass nur mehr Praktika aufgrund von Ausbildungsverordnungen außerhalb des regulären Verwendungsgruppenschemas vergütet werden dürfen, heißt es in der Gewerkschaftsaussendung. Praktikumszeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses müssen entsprechend bezahlt werden. Werkstudenten sollen damit nicht als mehr als Praktikanten entlohnt werden.

Anfang November hatte sich die Maschinen- und Metallwarenindustrie bereits auf einen KV-Abschluss geeinigt: Die 120.000 Beschäftigten erhalten 2017 im Schnitt um 1,68 Prozent mehr Lohn und Gehalt, wobei die untersten Einkommensschichten 2 Prozent mehr bekommen, während es für die oberste Einkommensschicht um 1,2 Prozent mehr gibt.

KV ist Untergrenze für jeweilige Branche

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen geht es um den Anstieg von Ist- und KV-Löhnen und -Gehältern für die kommenden zwölf Monate. Eine automatische Erhöhung der Einkommen gibt es nicht. Der kollektivvertragliche Lohn ist die Untergrenze für die jeweilige Branche, unter der ein Arbeitgeber nicht zahlen darf. Das Ist-Gehalt ist das effektive Einkommen und darf nicht unter dem KV liegen.

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