Meinl Bank: "Charakter einer parteiischen Schrift"

Meinl Bank: "Charakter einer parteiischen Schrift"
Beschwerde gegen Bescheid der Finanzmarktaufsicht zur Vorstands-Abberufung eingebracht.
Meinl Bank: "Charakter einer parteiischen Schrift"
Sieht "die übliche Methode der Verunglimpfung": Bankchef Peter Weinzierl
Im Match zwischen der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Meinl Bank geht es Schlag auf Schlag. Am Dienstag beeinspruchte die Bank die von der FMA per Bescheid vom 24. Juli angeordnete Abberufung ihrer beiden VorständePeter WeinzierlundGünter Weiß. Da die Aufsicht die Absetzung der beiden Manager innerhalb von drei Monaten vorschreibt, wurde gleichzeitig aufschiebende Wirkung beantragt.

"Massive Abstriche in der Rechtsstaatlichkeit"

Die 37 Seiten umfassende Beschwerde wurde aus formalen Gründen an die FMA als ausstellende Behörde gerichtet und wird an das Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet. Die Julius Meinl V. zuzurechnende Bank teilt in ihrem Einspruch, der dem KURIER vorliegt, kräftig gegen die Aufsicht aus. Die Abberufung sei "rechtswidrig" und "unverhältnismäßig".

Meinl Bank: "Charakter einer parteiischen Schrift"
BILD zu OTS - Günter Weiß, 46, wurde per 28.12.2007 in den Vorstand der Meinl Bank berufen. Herr Weiß zeichnet für Personal, Rechnungswesen und Controlling, Konzernbeteiligungen sowie IT verantwortlich.
Die Bank fühlt sich seit Jahren verfolgt. Es sei offensichtlich, "dass es sich bei den regulatorischen, straf- und steuerrechtlichen Angriffen ... nicht um die normale Tätigkeit von staatlichen Behörden handelt", wird argumentiert. Die Untersuchungen würden nicht mit der gesetzlich geforderten Objektivität geführt, "sondern die Behörden versuchen nahezu krampfhaft, der Beschwerdeführerin (Meinl Bank) Rechtsverstöße nachzuweisen, um nicht wieder dem Vorwurf der Untätigkeit und Ineffektivität ausgesetzt zu sein". Dabei würden "massive Abstriche in der Rechtsstaatlichkeit der Vorgangsweise in Kauf genommen". Der Abberufungsbescheid habe "den Charakter einer parteiischen Schrift".

Schwere Vorwürfe. Die FMA hatte in ihrem Bescheid allerdings auch zu drastischen Formulierungen gegriffen. Den Bank-Chefs wurde beispielsweise "bilanzieller Blindflug" vorgeworfen und ein "ungeeignetes Persönlichkeitsbild" unterstellt.

Etliche Millionen Euro Schaden

Die Bank rechnet vor, durch die Abberufung um etliche Millionen Euro geschädigt zu werden. Und bezieht sich dabei unter anderem auf die Herabstufung durch Fitch vor einer Woche (mehr dazu hier). Die Ratingagentur hatte das Downgrading damit begründet, dass die Absetzung der Vorstände den Bankbetrieb wahrscheinlich schwächen werde.

Fitch habe vor dem Bescheid eine mögliche Anhebung des Ratings zu erkennen gegeben, erklärt die Bank. Was eine erhebliche Verbesserung der Ertragslage bedeutet hätte. Man hätte nämlich geplant, ebenso wie einige Schweizer Banken, Negativzinsen auf Einlagen einzuführen. Hätte bei einem möglichen Volumen von 300 Millionen und einem Zinssatz von 0,25 Prozent zusätzliche Einkünfte von 750.000 Euro pro Jahr bedeutet.

Durch die Herabstufung habe die Bank bereits Handelspartner verloren, wodurch sich die Konditionen verschlechtert hätten. Müssten Weinzierl&Weiß tatsächlich gehen, sei mit einem Geschäftsrückgang mit bestehenden Kunden von zehn Prozent zu rechnen. Außerdem bringe Fitch ja zum Ausdruck, dass die gegenwärtigen Geschäftsleiter die Bank besser leiten könnten als Ersatzmanager.

Die Bank verweist auf die derzeit laufenden 891 Anlegerverfahren mit einem Gesamtstreitwert von knapp 50 Millionen Euro. Ein neuer Vorstand würde sich damit wesentlich schwerer tun als die derzeitigen Chefs mit ihrer jahrelangen Erfahrung. Außerdem – woher so rasch Ersatz bekommen?

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