Meinl Bank beruft gegen Absetzung

Vorstände müssten innerhalb von drei Monaten ausgewechselt werden, die Meinl Bank will beim Bundesverwaltungsgericht um aufschiebende Wirkung ansuchen
Bis dato haben die Bank-Kunden keine Gelder abgezogen.

Das Match zwischen der Meinl Bank und der Finanzmarktaufsicht geht in die nächste Runde. Nachdem die FMA per Bescheid die Abberufung der beiden Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß angeordnet hatte – der KURIER berichtete als erstes Medium –, wird die Privatbank Beschwerde einlegen.

Das Bankhaus von Julius Meinl V. will vor dem Bundesverwaltungsgericht die Absetzung bekämpfen und um aufschiebende Wirkung ansuchen. Die FMA verfügte eine Frist von drei Monaten, innerhalb der die Bank zwei neue "geeignete" Geschäftsleiter einzusetzen habe. Die Meinl Bank muss gegenüber dem Gericht argumentieren, dass bei Nicht-Aufschiebung ein schwerer Schaden für das Institut entstehen würde. Dass andererseits aber keine Gefahr in Verzug sei, etwa durch Geldabflüsse. Fraglich, ob sich das zeitlich ausgeht. Entscheidet das Gericht so langsam wie in anderen bekannten Fällen, werden Weinzierl & Weiß wohl abtreten müssen. Andernfalls droht der Konzessionsentzug.

Viele Banken kommen der Absetzung ihrer Vorstände zuvor. So geschehen bei der Kärntner Hypo mit Wolfgang Kulterer oder bei der Bawag. Ein bis zwei Mal pro Jahr jedoch schickt die Aufsicht einen Bescheid aus. Dann werden die Betroffenen meist in der zweiten Ebene, bei Leasing-Töchtern oder ins EU-Ausland verräumt. In der EU kommt eine Abberufung de facto einem lebenslangen Verbot gleich, auf Vorstandsebene tätig zu sein.

Kunden reagieren gelassen

Die Kunden der Meinl Bank hätten gelassen reagiert und bis dato keine Gelder abgezogen, betont Weinzierl. Im Gegenteil. Er habe am Wochenende zu seinem 50. Geburtstag weniger Mails erhalten als in den vergangenen Stunden an positiven Beistandserklärungen von Kunden.

Derzeit sind Weinzierl & Co. mit den Anfragen anderer Banken und Finanzinstitute beschäftigt. Die Bank habe jedoch keine Kreditlinien, beteuert Weinzierl. In der heimischen Bankenlandschaft findet man die Tonlage des Bescheids ("Blindflug", "ungeeignetes Persönlichkeitsbild") ziemlich rüde.

"Katz und Maus"

Die FMA dürfte ganz besonders darüber verärgert sein, dass die Bank, die Bescheide oft mit juristischen Spitzfindigkeiten erfolgreich kippte, Aufträge der Aufsicht nicht erfüllte oder angeblich heimlich wieder rückgängig machte. Anlegerschützer Wilhelm Rasinger wirft Meinl & Co. vor, "Katz und Maus" mit den Behörden zu spielen, die kein Gegengewicht aufbauen konnten. Die Anleger-Vergleiche nannte er "eher schäbig als großzügig".

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