Mehr Rechtssicherheit für (Un-)Selbstständige

Selbstständig oder unselbstständig versichert?
Sozialversicherungszuordnungsgesetz im Ministerrat beschlossen.

Für Selbstständige und Unselbstständige gibt es künftig eine bessere Rechtssicherheit. Das entsprechende Sozialversicherungszuordnungsgesetz wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen, teilte Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) im Anschluss im Debriefing mit.

In einer sich deutlich verändernden Wirtschaftssituation verschwinde auch die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit. Die neuen Bestimmungen sollen nun mehr Rechtssicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schaffen und damit etwa Scheinselbstständigkeit verhindern.

Zuordnung soll leichter werden

Die Wirtschaftskammer zeigte sich über das neue Gesetz, das per Juli in Kraft treten soll, erfreut. Auf Vorschlag der Sozialpartner und der Sozialversicherung wurde nun fixiert, dass die SVA künftig stärker in die Verfahren mit den Gebietskrankenkassen einzubinden ist, wenn nicht klar ist, wohin ein Versicherter zugeordnet werden soll, erklärte Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser in einer Aussendung.

Bei Neuanmeldung einer selbstständigen Tätigkeit soll in ausgewählten Zweifelsfällen künftig eine Prüfung anhand eines Fragebogens erfolgen, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vorliegt. Die Entscheidung ist für spätere Prüfungen bindend, solange sich der maßgebliche Sachverhalt nicht ändert, hieß es weiter.

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