Mehr Auskunft über die Herkunft von Lebensmitteln

Mehr Auskunft über die Herkunft von Lebensmitteln
Regierung plant die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Gemeinschaftsküchen und verarbeitete Produkte

Die Konsumenten sollen mehr über die Herkunft von Lebensmitteln erfahren. Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat einen Verordnungsentwurf ausarbeiten lassen, der die Kennzeichnung der Herkunft von Produkten aus Rindern und Eiern in Gemeinschaftsküchen vorsieht. Betroffen sind Kantinen sowie Küchen in Schulen oder Altersheimen.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger ist der Ansicht, dass auch die Herkunft von Obst und Gemüse in die Verordnung über Gemeinschaftsküchen einbezogen werden kann. Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium sei ein „wichtiger erster Schritt“, er gehe aber „noch nicht weit genug“. Es sollen auch die Primärzutaten in verarbeiteten Lebensmitteln wie etwa Fertiggerichte in die Verordnung aufgenommen werden. Derzeit gibt es eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von Frischfleisch.

Köstinger verwies auf ein Gutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer. Demnach ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und in der Gemeinschaftsverpflegung bei Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, Eiprodukten sowie bei Obst und Gemüse möglich.

Bei anderen Produktgruppen ist der Rechtsrahmen laut Gutachten enger. Eine verpflichtende Kennzeichnung sei aber über eine Notifizierung bei der EU-Kommission unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten möglich. Die Herkunftskennzeichnung könne unabhängig von der Anwendung des Produktes (Lebensmittelverarbeitung, Gemeinschaftsverpflegung oder Gastronomie) vorgeschrieben werden.

Nachjustiert

Der Entwurf des Gesundheitsministeriums soll in den kommen Wochen nachjustiert werden. Köstinger ist optimistisch, dass Österreich „ein eigener Weg“ gelingen werde. „Wir wissen, dass es EU-rechtlich auch Hürden gibt und es nicht ganz einfach wird in der Umsetzung, vor allem weil es die Primärzutatenverordnung der Europäischen Union gibt.“

Im Koalitionsübereinkommen ist eine verpflichtende Kennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung vorgesehen. EU-rechtliche Probleme könnte es mit der Milch geben. Im Landwirtschaftsministerium verweist man auf Länder wie Frankreich oder Italien, wo es trotzdem eine Kennzeichnung der Herkunft der Milch gibt.

Die Lebensmittelindustrie hat Vorbehalte. Eine nationale Kennzeichnungspflicht würde nur die heimischen Hersteller treffen. Tierschutzorganisationen sprechen von einem „ersten Schritt“.

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