Massives Lohngefälle in der EU
Ein grenzenloser Arbeitsmarkt mit völlig unterschiedlichen Lohnniveaus: Innerhalb der EU klafft nach wie vor ein hohes Gefälle bei den gesetzlichen Mindestlöhnen. Die Bandbreite reicht von 11,27 Euro je Stunde in Luxemburg bis 1,42 in Bulgarien, geht aus einer aktuellen Analyse der deutschen Hans-Böckler-Stiftung hervor. Insgesamt verfügen 22 der 28 EU-Länder über eine für alle Branchen geltende gesetzliche Lohn-Untergrenze. In Österreich, Italien, Dänemark, Schweden, Finnland und Zypern gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, sondern sektorale Kollektivverträge.
Die in Österreich angepeilte Lohn-Untergrenze von 1500 Euro brutto im Monat in allen Kollektivverträgen würde laut Statistik Austria in etwa einem Stundenlohn von 8,67 Euro entsprechen (Vollzeitbasis 40-Stunden-Woche, 173 Stunden im Monat). Damit wäre Österreich hinter Großbritannien und Deutschland auf Rang Acht. Der deutsche Mindestlohn wurde erst im Jänner auf 8,84 Euro angehoben, der britische Mindestlohn läge ohne die jüngste Abwertung des britischen Pfund bei 9,29 Euro.
Plus fünf Prozent
Insgesamt legten die Mindestlöhne in der EU im Vorjahr um fünf Prozent zu, wobei sie in (Süd-)Ost-Europa deutlich stärker angehoben wurden. Hier gibt es auch noch viel Aufholbedarf, was die Annäherung an das mittlere Lohnniveau betrifft. Die EU strebt an, in allen Ländern stufenweise ein Niveau von mindestens 60 Prozent des jeweiligen nationalen Durchschnittslohns zu erreichen.
Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske sprach sich am Dienstag bei einem Besuch im KURIER-Newsroom erneut gegen einen gesetzlichen Mindestlohn in Österreich aus. Der Mindestlohn sei Sache der Sozialpartner, nicht der Regierung. "Ich möchte mich nicht darauf verlassen, dass die Regierung eine jährliche Erhöhung macht", so Kaske. Säumig bei der Erhöhung des Mindestlohns sind für den AK-Chef die Anwälte. Der Mindestlohn für Kanzleikräfte liegt bei 1023 Euro, hier sei schon längst eine Anpassung nötig.
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