Plus 55 Prozent: Arbeitsmarktreform setzt Anreize zu mehr Wochenstunden

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher
Die Änderung der Kombilohnbeihilfe soll unter anderem Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen zugute kommen.

Regierung und AMS planen Änderungen bei den Kombilohnbeihilfen. Durch die Maßnahmen sollen Anreize für mehr Wochenarbeitszeit für Wiedereinstieger gesetzt werden. Die Kombilohnbeihilfe zielt seit 2006 darauf ab, arbeitslose Personen bei der Rückkehr ins Berufsleben zu unterstützen. Dabei stehen vor allem Arbeitssuchende mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen und arbeitslosen Personen ab 50 Jahren im Fokus. Durch die Änderungen soll die Bereitschaft, Beschäftigungen mit höherem Stundenausmaß anzunehmen, finanziell attraktiver gestaltet werden.

Man setze Anreize, um das Arbeitsvolumen in Richtung Vollzeit zu steigern. "Insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Bedarfs an Arbeits- und Fachkräften ist das ein wichtiges Signal", sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Dienstag bei einem Pressegespräch gemeinsam mit AMS-Vorständin Petra Draxl. Sie betonte, dass die Beihilfe für Menschen mit Einschränkungen rascher zugänglich sein sollen.

Ende Dezember waren beim AMS 92.284 offene Stellen gemeldet. Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, arbeitslose Personen ab 50 Jahren sowie jüngere Wiedereinsteiger werden vor diesem Hintergrund am Arbeitsmarkt gebraucht. Schon 2006 wurde dieser Zuschuss zum Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe eingeführt. In ihrer bisherigen Form war die Kombilohnbeihilfe primär auf Langzeitbeschäftigungslose ausgerichtet.

Mehr als 30 Wochenstunden bedeuten mehr Zuschlag

  • Musste man bislang 182 Tage beim AMS vorgemerkt sein, um die Förderung zu erhalten, entfällt diese Frist nun für Personen mit Behinderung. Damit kann die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit unterstützt werden. 
  • Darüber hinaus werden auch Anreize gesetzt, vermehrt Jobs mit einem höheren Wochenstundenausmaß aufzunehmen. Ab einer Arbeitszeit von mindestens 30 Wochenstunden bekommt man zum jeweiligen Nettoeinkommen daher künftig einen Zuschlag bis zu einer Höhe vom individuellen Arbeitslosengeld-/Notstandshilfe-Anspruch plus 55 Prozent (statt wie bisher nur generell plus 30 Prozent).

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