Mangelberufe: Erleichterte Zuwanderung

Mangelberufe: Erleichterte Zuwanderung
Für in Österreich dringend benötigte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, soll künftig ein einfacheres Zuwanderungsverfahren gelten.

Für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten aus 25 Berufen, in denen in Österreich ein Mangel besteht, gibt es eine erleichterte Zuwanderung. Geregelt wird dies mit der Fachkräfteverordnung, die Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Donnerstag in Begutachtung geschickt hat. Damit werden jene Mangelberufe definiert, auf die sich die Sozialpartner nach intensiven Verhandlungen geeinigt haben.

Hundstorfer sieht darin eine "gute Lösung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken" und rechnet mit rund 500 Fachkräften, die über diese Schiene nach Österreich kommen werden.

Die Fixierung der Mangelberufsliste war der letzte offene Punkt der Rot-Weiß-Rot-Karte, die im Juli 2011 in Kraft getreten ist und die Zuwanderung von qualifizierten Nicht-EU-Bürgern regelt. Demnach soll es für 25 Berufe, in denen in Österreich akuter Fachkräftemangel herrscht, ein vereinfachtes Zuwanderungsverfahren geben: Beispielsweise braucht das AMS kein individuelles Ersatzkraftverfahren durchzuführen. Der Arbeitgeber muss den Kollektivvertrag und eine allfällige betriebsübliche Überzahlung gewährleisten. Als Mangelberufe gelten etwa Techniker für Maschinenbau und Starkstrom, Spengler, Schlosser, Zimmerer, Fräser, Dreher oder Elektroinstallateure.

Die vom Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium erstellte Verordnung gilt nur für 2012 und nur für Anträge, die bis zum 5. November 2012 gestellt werden. Für 2013 will der Sozialminister im Herbst eine neue Liste zu erstellen.

Rot-Weiß-Rot-Card

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist seit 1. Juli 2011 das Zuwanderungsinstrument für ausländische Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Raum. Seitdem gibt es keine genauen Zahlen mehr, wie viele Personen im darauffolgenden Jahr nach Österreich kommen dürfen. Stattdessen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt mittels eines vorgegebenen Kriterienkatalogs geregelt. Für mitreisende bzw. nachkommende Familienangehörige gilt mit Ausnahmen die Verpflichtung, vor dem Zuzug Basisdeutschkenntnisse zu erwerben, für die Rot-Weiß-Rot-Karten-Besitzer nicht.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für ein Jahr ausgestellt. In weiterer Folge kann je nach Vorliegen der besonderen Voraussetzungen auf eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" oder eine "Niederlassungsbewilligung" umgestiegen werden. Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich entweder bei der zuständigen Botschaft oder nach erlaubter visumfreier Einreise direkt bei der Inlandsbehörde einzubringen.

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