Liechtensteiner FMA untersagt dubioser TGI drei Gold-Produkte
Noch im April lockte die TGI AG aus dem liechtensteinischen Vaduz mit einem glänzenden Angebot: Wer Gold bei ihr kaufte und auf die Auslieferung drei Jahre wartete, erhielt monatlich zwei Prozent Rabatt – insgesamt bis zu 72 Prozent auf den Goldpreis. Doch diese Zeiten sind anscheinend vorbei. Die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) drehte die Geschäfte am Donnerstag zu. Sie ordnete die sofortige Einstellung des Vertriebs und des öffentlichen Angebots der Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales premium“ und „Sofortrabatt“ an.
„Die TGI AG erbringt mit diesen Produkten das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Bewilligung der FMA“, heißt es seitens der Behörde aus Vaduz. „Zudem wurde die Unterlassung des weiteren Haltens der im Rahmen der Produkte entgegengenommenen fremden Gelder binnen vier Monaten nach Zustellung der Verfügung angeordnet.“ Die Anordnung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das dürfte am Ende bedeuten, dass die TGI AG bei Rechtskraft drei ihrer vier Produkte rückabwickeln muss.
Das sagt das Unternehmen
„Die TGI AG weist diesen Vorwurf mit Nachdruck zurück. Das Unternehmen verkauft seinen Kunden physisches Feingold – ein Handelsgeschäft, das in Liechtenstein wie im gesamten EWR keiner Bewilligung der Finanzmarktaufsicht bedarf“, so das Unternehmen. „Die TGI AG wird die Verfügung innerhalb der Beschwerdefrist rechtlich überprüfen lassen und die gebotenen Rechtsmittel ergreifen.“ Ganz wesentlich sei „die richtige Einordnung des Umfangs der Verfügung. Die Geschäftstätigkeit der TGI AG wurde nicht vollends untersagt. Das Produkt “Feingoldbarren - Customer Basic 2 % + Treuerabatt" ist von der Verfügung nicht erfasst und steht den Kundinnen und Kunden unverändert zur Verfügung“.
„85 Prozent des gesamten Portfolios wurden ja nicht bemängelt. Und die anderen 15 Prozent, wenn der Kunde will, wickeln wir ab. Das ist überhaupt kein Problem. Nur wir wollen nicht, dass der Kunde die Rabatte verliert“, sagt Kaltenegger zum KURIER. „Und darum bieten wir den Kunden an, er kann im Vertrag bleiben, wir müssen ihn nur upgraden, weil die Verträge dürfen keine Kündigungsmöglichkeit haben. Das wurde bekrittelt. Und wenn der Kunde einverstanden ist, dass es keine Kündigungsmöglichkeit gibt, dann ist alles gut, das bieten wir dem Kunden an.“ Nachsatz: „Eine Rückabwicklung, das hört sich für uns böse an, wäre natürlich die günstigste Form für die TGI, weil ja jeder seine Rabattprovisionen alles verliert leider.“
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