Pflege: Schon alles geregelt?

Pflege: Schon alles geregelt?
Vorsorge. Sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, ist eine große Belastung. Eine private Vorsorge führt zumindest zu einer Erleichterung beim Thema Finanzen.

Laut letztem Pflegevorsorgebericht des Sozialministeriums mit den Zahlen für 2016 sind in Österreich mehr als 455.000 Personen als pflegebedürftig registriert. Christine Dornaus, Vorstand der Wiener Städtischen: „Der demographische Wandel wird das Pflegethema noch weiter verschärfen. Experten prognostizieren, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 20 Jahren massiv zunehmen und das staatliche Pensions- und Pflegesystem an seine finanziellen Grenzen bringen wird.“

"Der demografische Wandel wird das Pflegethema noch weiter verschärfen."

von Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische

Kein Pflegeregress

Konnten die Bundesländer bis Ende 2017 zur Deckung der Kosten der stationären Pflege in einer staatlichen Pflegeeinrichtung, auf das Einkommen (Pension oder Pflegegeld) aber auch auf Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Sparguthaben usw.) von Pflegebedürftigen und deren Angehörige zugreifen, so hat sich das nun grundlegend geändert. Christine Dornaus: „Seit 1.1.2018 darf nur mehr auf laufende Einkünfte und Sozialleistungen des Pflegebedürftigen selbst zugegriffen werden. Ein allfälliger Fehlbetrag muss ab 2018 von den Bundesländern gezahlt werden. Die neue Regelung gilt sowohl für Neuaufnahmen ab 1.1.2018 als auch für bereits davor in einer Pflegeeinrichtung aufgenommene Personen.“ Das ist eine Erleichterung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, wenn die Pflege stationär erfolgt. Aber: Das betrifft nur circa zehn Prozent aller Pflegefälle, die stationär gepflegt werden und bei denen bzw. deren Partner ausreichend Vermögen und Einkommen vorhanden ist. Der große Rest muss weiterhin privat dazuzahlen. Keine Verbesserung gibt es somit für pflegebedürftige Personen, die privat von Angehörigen oder durch mobile Dienste gepflegt werden.

Pflege: Schon alles geregelt?

Häusliche Pflege

Martin Greifeneder, Richter am Landesgericht Wels und Arbeits- und Sozialrechtsexperte meinte kürzlich in einem Interview: „Im Regierungsprogramm ist eine Erhöhung des Pflegegeldes erst ab Pflegestufe vier angekündigt. Aber damit sind 68 Prozent der Pflegegeldbezieher - jene in den Stufen 1 bis 3 - von der Erhöhung ausgeschlossen.“ Und das sei laut Sozialrechtsexperten Greifeneder genau jene Gruppe, die überwiegend zu Hause gepflegt wird. Gleichzeitig hat die Abschaffung des Pflegeregresses dazu geführt, dass sich nun mehr Menschen in Pflegeheimen angemeldet haben. Weil Pflege in den Heimen aber für die Länder sehr teuer ist, soll nach dem neuen Pflegefondsgesetz eine stationäre Langzeitpflege erst bei Vorliegen der Pflegegeldstufe 4 möglich sein. Ein Pflegefall in der Familie wird also auch weiterhin eine hohe psychische aber auch finanzielle Belastung mit sich bringen. Die monatlichen Kosten für eine Pflege zu Hause setzt der Rechnungshof mit rund 3.500 Euro fest. Damit ist bei einer durchschnittlichen Alterspension von 890 Euro bei Frauen und 1.480 Euro bei Männern selbst zuzüglich des medianen Pflegegeldes von 465 Euro die Finanzierungslücke vorprogrammiert.

"Wichtig ist, je früher man eine Pflegevorsorge abschießt, desto günstiger ist die monatliche Prämie."

von Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische

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