Laudamotion verschärft Regeln fürs Handgepäck

FILE PHOTO: A Laudamotion Airbus A320 plane is seen at the airport in Vienna
Wie bei Ryanair ist künftig nur ein kleines Gepäckstück inkludiert. In Italien gab es wegen der Richtlinie bereits Geldstrafen.

Die Ryanair-Tochter Laudamotion übernimmt die neuen Handgepäck-Regeln ihres Mutterkonzerns: Ab 31. März dürfen Passagiere ohne Priority Boarding nur noch ein kleines, persönliche Gepäckstück (max. 40x20x25cm) mit an Bord nehmen. Dieses muss unter den Sitz passen.

"Sollten Sie ein zweites Gepäckstück mit zum Gate bringen oder sollte Ihr kleines, persönliches Gepäckstück zu groß sein, fällt eine Gebühr von 25 Euro an", teilte die österreichische Billigairline laut dem Luftfahrtportal "Aerotelegraph" mit. Die normalen Handgpäckstrolleys kosten damit extra. Die neue Regelung gilt für alle Flüge, die ab 21. Februar 2019 gebucht werden und ab Beginn der Sommerflugplanperiode abheben.

Boarding beschleunigen

Laudamotion-Geschäftsführer Andreas Gruber erklärte gegenüber "AviationNetOnline", dass man durch die Angleichung an die Bestimmungen von Ryanair den Boarding-Vorgang beschleunigen wolle. "Bei bestehenden Buchungen erhalten alle ein 10-Kilogramm-Aufgabegepäckstück kostenfrei hinzugefügt, so dass niemand, der bereits für den Sommerflugplan ein Ticket gekauft hat, schlechter gestellt wird", wird Gruber zitiert.

Das italienische Kartellamt hat indes die Billigflieger Ryanair und Wizz Air wegen dieser Gepäckregeln mit Strafen belegt. Ryanair müsse drei Millionen Euro bezahlen, während sich die Strafzahlung für die ungarische Gesellschaft Wizz Air auf eine Million Euro belaufe.

"Unzulässige Geschäftspraxis"

Die beiden Billigflieger waren der Aufforderung der nationalen Wettbewerbsbehörde im vergangenen Jahr nicht nachgekommen, ein neues Preismodell für Handgepäck zu stoppen. Die Fluggesellschaften hätten 60 Tage Zeit, ihre Gepäckrichtlinien zu ändern.

Die italienischen Wettbewerbshüter sehen Handgepäck als "wesentlichen Bestandteil" des Luftverkehrs und in dem neuen Preismodell eine unzulässige Geschäftspraxis. Müsse der Reisende für Handgepäck extra zahlen, verzerre das nicht nur den realen Preis für die Flugreise, sondern führe den Verbraucher auch in die Irre.

Auch Verbraucherschützer in Österreich und Deutschland hatten in der Vergangenheit die Praxis kritisiert.

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