Zu viel Bürokratie im Feinkostladen

Symbolbild
Herkunftsbezeichnungen: Kompetenzen zwischen Ministerien, Ländern und Patentamt aufgeteilt.

Es läuft nicht rund. Geschützte Herkunftsbezeichnungen für landwirtschaftliche Produkte erleichtern das Marketing. Rund 100 portugiesische Erzeugergemeinschaften haben einen entsprechenden Eintrag bei der EU. In Österreich sind es derzeit zwölf. Zwei Anmeldeverfahren laufen noch.

Warum der Output so gering ist, zeigt ein Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Schönherr. Die Vorgaben der EU sind die erste Hürde. Die Identität des Endproduktes muss durch alle Stufen bis zum Ausgangsprodukt rückverfolgbar sein. Das gilt für die Lieferanten ebenso wie für die Mengenangaben und die Rohstoffe.

Der österreichische Weg macht es noch komplizierter. Die Einreichung für geschützte Herkunftsbezeichnungen erfolgt beim Patentamt. Dann wird der Antrag zur EU weitergeleitet. Mit dabei sind das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Für die Zertifizierung der Kontrollstellen sind – ganz im Sinne des Föderalismus – die Bundesländer zuständig.

Der Versuch, die amtliche Kontrolle bundesweit der Agentur für Ernährungssicherheit zu übertragen, ist vorerst gescheitert. Das gilt auch für weitere Kompetenzbereinigungen. "Es stellt sich die Frage, warum man nicht das gesamte Verfahren bei einer Stelle zentralisiert", heißt es im Gutachten.

Auch aus Kostengründen drängt die Obfrau der Genussregion Österreich, Margareta Reichsthaler, auf eine Reform bei den Kontrollstellen. Eine neue Studie kommt zum Schluss, dass die Bereitschaft der Bauern, sich zu Erzeugergemeinschaften zusammenzuschließen, zu gering ist. AMA-Marketinggeschäftsführer Michael Blass hält eine "einfachere Bürokratie" und einen "nationalen Schulterschluss" für nötig.

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