Neuer Anlauf für die Aufhebung des Verbots der Sonntagsöffnung

Neuer Anlauf für die Aufhebung des Verbots der Sonntagsöffnung
Bis zum Herbst könnte über Lugners neue Beschwerde entschieden werden. Die juristische Argumentation ist neu.

Richard Lugner versprüht Zuversicht. Über seine erneute Beschwerde gegen das Verbot der Sonntagsöffnung beim Verfassungsgerichtshof könnte bis zum Herbst entschieden werden. Die juristische Argumentation ist neu. Lugner hat diesmal wegen einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz geklagt. Bei der ersten, abgelehnten Beschwerde ging es um die Einschränkung der Gewerbefreiheit.

Das derzeitige Verbot der Sonntagsöffnung sei eine "unsachliche Regelung", heißt es in der neuen Beschwerde. "Handelsbetriebe, die das gleiche Warensortiment führen, werden unterschiedlich behandelt", lautet die Argumentation von Lugners Rechtsanwalt Adrian Hollaender. Schließlich gebe es an Tankstellen und auf Bahnhöfen immer mehr Supermärkte, die auch am Sonntag das volle Warensortiment verkaufen dürfen.

Lugner möchte in seiner Lugner-City am Sonntag von 12 bis 18 Uhr aufsperren dürfen. Alles auf "freiwilliger Basis", wie er betont. Im Sommer 2008 war die Lugner City an vier Wochenenden von 12 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Zeit der Fußball-EM gab es Ausnahmegenehmigungen. Lugner berichtet von einem gutem Geschäftsgang. Er beklagt, dass Österreich bei den Ladenöffnungszeiten im europäischen Vergleich am letzten Platz liegt. Die großzügigsten Regelungen gibt es in Großbritannien, Irland, Italien und auch Schweden.

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