Kundenkarten-Generator sorgt für Ärger bei Billa und Co.

Über die Webseite Nocard.info können sich Billa-, Bipa- und Merkur-Kunden anonyme Kundenkarten-Nummern generieren lassen. Die Unternehmen sprechen von Betrug.

Die Plattform Nocard.info bietet ihren Nutzern an, Kundenkarten-Rabatte in Anspruch nehmen zu können, ohne eine Kundenkarte zu beantragen und ihre Daten so an die Supermarktkette zu übertragen. Stattdessen wird auf Basis eines Algorithmus ein Code generiert, der vom jeweiligen Supermarkt als legitim angesehen wird. Nocard selbst befindet sich laut Angaben des offiziellen Twitter-Accounts derzeit in der Beta-Phase. Die notwendigen Codes werden demnach aus einer breiten Range generiert. Funktioniert einmal einer nicht, kann man sich per Klick einen neuen generieren.

Anzeigen möglich

Weniger glücklich über den Dienst zeigen sich die betroffenen Unternehmen Billa, Bipa und Merkur, die alle dem Rewe-Konzern angehören. Über den offiziellen Twitter-Account wird man nicht müde, die Kunden darauf hinzuweisen, dass ein derartiges Handeln rechtswidrig und strafbar sei. Nutzer von Nocard müssen sich aber dennoch in Zukunft nicht unbedingt auf eine Anzeige des Unternehmens einstellen. „Die Aussage hatte nicht den Sinn, allen, die das benutzen anzudrohen, sie anzuzeigen“, so Rewe-Sprecherin Ines Schurin gegenüber der futurezone.

Ausschließen, dass man im Einzelfall rechtliche Schritte ergreift, wolle man von Unternehmensseite jedoch nicht: „Wir werden das beobachten, wenn dem Kunden oder dem Unternehmen Schaden entsteht, werden wir darauf reagieren“, so Schurin. Man müsse abwägen, in welchem Ausmaß man reagieren soll. Gleiches gilt für die Plattform Nocard. Auch hier seien vorerst keine konkreten rechtlichen Schritte geplant, man wolle abwarten. Besonders problematisch sei demnach, dass die generierten Codes in der Regel bereits anderen Kunden zugeordnet sind.

Betrug

Manfred Ainedter von der Rechtsanwaltskanzlei Ainedter&Ainedter sieht zwar auch den Tatbestand des Betrugs, relativiert aber gleichzeitig auch: „Wenn ich vortäusche, eine Kundenkarte zu haben und mir dadurch einen Vorteil lukriere, ist das laut §146 Stgb. Betrug“, so Ainedter im Gespräch mit der futurezone. Dabei komme es aber natürlich auch immer auf den Umfang an. Handelt es sich lediglich um ein paar Euro, muss man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf keine strafrechtlichen Konsequenzen einstellen: „Bei kleinen Beträgen kann man davon ausgehen, dass es sich um mangelnde Strafwürdigkeit handelt und das Verfahren eingestellt wird“, so Ainedter.

Nutzt man die gefälschten Kundenkarten jedoch öfters, ändert sich die rechtliche Sachlage: „Wenn man das fortlaufend macht, kann man unter Umständen in die Gewerbstätigkeit fallen“, so Ainedter. Hier sehe der Gesetzgeber laut dem Anwalt ein Strafmaß von sechs Monate bis fünf Jahre vor, wenngleich man die Kundenkarten in der Praxis dafür wohl in großem Ausmaß mehrere Jahre lang benutzen müsste.

Datenschutz

Als Ansporn für den Dienst verweist Nocard auf Datenschutz und das Verknüpfen von Daten zur eigenen Person. Konkret wird auf den Fall der US-Supermarktkette Target hingewiesen, über den unter anderem die New York Times berichtet hat. Dabei wurden einem Mädchen aufgrund ihres Kaufverhaltens Coupons für Babyprodukte nach Hause geschickt. Dadurch wurden die Eltern auf die Schwangerschaft aufmerksam, über die sie eigentlich noch gar nicht informiert waren.

Man werde auf die Aussagen von Billa (und inzwischen auch Merkur) reagieren, heißt es auf Seiten von Nocard, inwiefern ist jedoch noch weitestgehend unklar.

Die futurezone hat die Betreiber bereits kontaktiert, eine Rückmeldung steht noch aus.

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