Kündigungsschutz 50plus: Was jetzt wirklich gilt

Kündigungsschutz 50plus: Was jetzt wirklich gilt
OGH-Urteil stellt klar: Das Alter darf bei Beurteilung der Sozialwidrigkeit nicht ausgeblendet werden. Auch nicht bei Neuaufnahmen.

Das Alter sollte bei Neueinstellungen eigentlich keine Rolle spielen: Um Betrieben die Scheu zu nehmen, ältere Arbeitslose anzustellen, hat 2017 die damalige rot-schwarze Regierung  den so genannten speziellen Kündigungsschutz gelockert. Dieser besagt, dass eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechtbar ist, wenn eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aufgrund des Alters schwierig ist. Wer aber bei der Neueinstellung schon über 50 Jahre ist, für den gilt diese Schutzklausel nicht mehr. Damit sollten Anreize geschaffen werden, ältere Arbeitnehmer verstärkt aufzunehmen.

Doch der spezielle Kündigungsschutz für Neueinstellungen über 50 Jahre wurde gar nie abgeschafft, sondern höchstens aufgeweicht, geht aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) hervor, die bei Arbeitsrechtlern für Diskussionen sorgt. Können über 50-Jährige also doch nicht so einfach gekündigt werden?

 

 

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