Kryptobetrug: Kronzeuge erhöht Ermittlungsdruck auf Mittäter
Im bisher größten Krypto-Betrugsverfahren der österreichischen Kriminalgeschichte – rund 400 Millionen Euro Schaden, etwa 65.000 Geschädigte – hat das Landesgericht für Strafsachen Wien eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Im Zentrum steht Waldemar S., eine Schlüsselfigur im Fall um die angeblichen Krypto-Plattformen „Paraiba“ und „Trillant“, dem das Landesgericht nun rechtskräftig den Status eines Kronzeugen zugesprochen hat. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Flucht nach vorne
Denn ein Vorstoß des Rechtsschutzbeauftragten (RSB) der Justiz, die Ermittlungen gegen S. fortzuführen, wurde vom Gericht abgewiesen. Die Strafverteidigerin eines weiteren Beschuldigten hatte diesen Fortführungsantrag angeregt, weil der Kronzeuge angeblich „falsche Behauptungen aufstellt und Beschuldigungen frei erfunden hat“.
Inzwischen hat S. einen Pakt mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Sachen Kronzeugenstatus geschlossen. Er entschied sich zur Flucht nach vorne. Laut Aktenlage legte er bei der WKStA „ein reumütiges Geständnis ab und bot sein umfassendes Wissen an“.
Handfeste Beweise
Die WKStA sah darin die Voraussetzungen für die Kronzeugenregelung gemäß Paragraf 209a Strafprozessordnung erfüllt. S. lieferte demnach nicht nur Namen, sondern auch handfeste Beweise: Ein USB-Stick mit unzähligen Chat-Verläufen und Dokumenten sowie Einblicke in die technische Administration des Betrugssystems öffneten den Ermittlern Türen, die zuvor angeblich verschlossen waren. Doch dieser Deal stieß auf Widerstand.
Der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz kritisierte, dass die WKStA nicht ausreichend begründet habe, warum die Angaben von Waldemar S. als glaubwürdig erachtet wurden. Insbesondere wurde hinterfragt, ob der massive Tatbeitrag von S. in einem angemessenen Verhältnis zum Wert seiner Informationen stehe. Der Rechtsschutzbeauftragten monierte zudem, dass nicht klar ersichtlich sei, ob die gelieferten Daten tatsächlich zu wesentlichen Ermittlungserfolgen geführt hätten.
Abfuhr erteilt
Das Landesgericht für Strafsachen Wien erteilte dieser Kritik aber eine Abfuhr. In seinem aktuellen Beschluss stellte der Dreier-Senat klar, dass die WKStA ihren Ermessensspielraum nicht überschritten hat.
Die Argumentation der WKStA überzeugte das Gericht: Die Informationen von Waldemar S. waren Ausgangspunkt für zahlreiche Hausdurchsuchungen in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz.
"Kenntnishorizont erweitert"
Besonderes Gewicht habe, so das Gericht, dass Waldemar S. „den Kenntnishorizont der Ermittlungsbehörden entscheidend erweitert“ habe.
So deckte er nicht nur Details zu „Paraiba“ auf, sondern lieferte auch Informationen zu bisher wenig bekannten Betrugssystemen wie „Richbot“ und „Yubot“ sowie zu Schmiergeldzahlungen für Diplomatenpässe in Sierra Leone. Außerdem legte er Geldwäsche-Vorwürfe offen, weil Paraiba-Gelder als Sponsoring an den österreichischen Fußballklub DSV Leoben geflossen sein sollen.
Das Fazit aus dieser Entscheidung ist: Die übrigen Beschuldigten in der Causa Paraiba/Trillant müssen sich jetzt warm anziehen.
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