Kritik an "Eilverfahren" für große Energie-Projekte

Kritik an "Eilverfahren" für große Energie-Projekte
Neues Gesetz gefährde die Umweltverträglichkeitsprüfung, warnt der Präsident des Umweltdachverbands.

Aufregung unter heimischen Umweltschützern: Ein Bundesgesetz zur "Schaffung einer transeuropäischen Energieinfrastruktur", das gänzlich ohne Einbindung von Umweltgruppen beschlossen werden soll, gefährde die bestehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), lautet die Befürchtung.

Im Zentrum des geplanten Gesetzes stehe, dass der Bund und nicht wie derzeit die Länder das letzte Wort bei der Genehmigung von Energieprojekten, die "im übergeordneten öffentlichen Interesse stehen" habe. 18 solche Projekte hat Österreich – ebenfalls ohne mit Umweltschützer darüber zu reden – an die EU gemeldet. Einige dieser Projekte sind in einer Liste aufgezählt. Dazu gehören Kraftwerke, Stromleitungen und Gaspipelines. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Projekte, die nach 16. November 2013 eingereicht wurden, also etwa nicht für die Salzburg-Stromleitung.

"Das Gesetz höhlt die Kompetenzen der Länder aus und gefährdet damit die Umweltverträglichkeitsprüfung", ärgert sich Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbands. Die vorrangige Behandlung der Projekte sein ein Rückfall in frühere Zeiten. Dass Genehmigungen zu langen dauern, will er nicht gelten lassen. 19,3 Monate betrage die durchschnittliche Genehmigungsdauer.

Das Wirtschaftsministerium beruhigt: "Die Kompetenz wandert erst dann zum Bund, wenn die Länder bei der Genehmigung säumig würden.

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