Warum ein Kreditkarten-Check nach dem Urlaub wichtig ist

Zusammenfassung
- Nach dem Urlaub sollten Kreditkartenabrechnungen sorgfältig geprüft werden, um Buchungsfehler und Betrugsfälle frühzeitig zu erkennen.
- Unregelmäßigkeiten wie Doppelabbuchungen, unberechtigte Abbuchungen oder kleine Testbeträge sollten umgehend gemeldet werden.
- Belege und Buchungsunterlagen sollten aufbewahrt werden, um Ansprüche nachweisen und Rückerstattungen leichter durchsetzen zu können.
Ob im Hotel, im Restaurant oder beim Mietwagenverleih - im Urlaub bezahlen die Österreicher oft lieber mit Karte als bar.
Dabei kommt es immer wieder zu Buchungsfehlern oder Betrugsfällen. Unerwartete Abbuchungen vom Konto lassen die Urlaubsfreude schnell schwinden. Reinhold Schranz, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich (EVZ), bestätigt, dass derartige Probleme immer häufiger auftreten.
„Wir erhalten zahlreiche Beschwerden, bei denen mehr abgebucht wurde, als eigentlich vereinbart. Dies betrifft vor allem Hotel-, Flug- und Mietwagenbuchungen“, sagt Schranz dem KURIER.
Doppelabbuchungen, Datenlecks und Hackerangriffe
Besonders nach Urlaubsreisen ins Ausland würden sich die Probleme häufen. Neben technischen Defekten, die zu Doppelabbuchungen führen, würden auch Datenlecks und Hackerangriffe für vermehrten Missbrauch sorgen. Auch unberechtigte Abbuchungen nehmen zu, etwa in Form von nachträglichen Abbuchungen durch Mietautofirmen.
Der Verbraucherschützer rät dazu, Kontobewegungen nach der Reise sorgfältig zu prüfen. Und das unabhängig vom Reiseziel: „Fehlbuchungen und Betrug können in jeder Urlaubsdestination vorkommen.“
Entscheidend sei, dass Urlauber Probleme frühzeitig erkennen und Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und Buchungsbestätigungen aufheben, um Ansprüche nachweisen zu können.
- Grenzen Sie den Reisezeitraum ein und filtern Sie im Onlinebanking die Buchungen nach dem Zeitraum des Urlaubs.
- Kontrollieren Sie Ihre Belege und vergleichen Sie Rechnungen mit tatsächlichen Abbuchungen.
- Versuchen Sie unbekannte Buchungen aufzuklären. Achten Sie besonders auf unbekannte Firmen- oder Ortsnamen. Dabei hilft oft eine kurze Online-Recherche.
- Achten Sie auch auf kleine Beträge. Oft testen Betrüger mit geringen Summen, ob eine Kredit- oder Bankomatkarte aktiv ist.
Urlauber sollen Auffälligkeiten möglichst rasch melden
Wenn Konsumenten einer Abbuchung nicht zugestimmt haben, ist die Bank gesetzlich zur Rückerstattung des abgebuchten Betrags verpflichtet. Schranz rät, Auffälligkeiten rasch zu melden.
Zwar könnten Konsumenten ihre Ansprüche bis zu 13 Monate nach der Abbuchung geltend machen, aber: „Wer zu lange wartet, riskiert Probleme bei der Beweisführung oder Verzögerungen bei der Rückerstattung.“
Auch Sebastian Lex, Finanzexperte beim Vergleichsportal Check24, rät dazu, Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich direkt beim Unternehmen, das abgebucht hat, zu reklamieren. Wenn Urlauber auf diese Art keine Rückzahlung erreichen, sollen sie sich an ihre Bank wenden.
Betrugsfälle sollen der Polizei gemeldet werden
Rückzahlungen seien auch bei Bargeldbehebungen mittels Kreditkarte möglich: "Falls Ihnen zum Beispiel am Automaten zu wenig oder gar kein Geld ausgezahlt wurde, die Buchung aber dennoch auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheint, können Sie auch in diesem Fall eine Rückerstattung veranlassen“, sagt Lex.
Handelt es sich um einen Betrugsfall, müsse dieser der Polizei gemeldet werden. Das gelte für Bankomat- und Kreditkarten gleichermaßen.
Abschließen rät Lex: "Kontrollieren Sie nach der Rückkehr Ihr Girokonto und Ihre Kreditkartenabrechnung. Wenn etwas nicht stimmt, bestehen Sie auf Ihr Recht und lassen Sie sich weder vom Händler noch von der Bank abwimmeln."
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