Krankenkassen gleichen Leistungen an

Kassen zahlen bei Zahnspangen mehr dazu.
Ab Jänner gibt es einheitliche Zuschüsse und Selbstbehalte vom Krankentransport bis zur Zahnspange. Für viele Versicherte gibts Verbesserungen.

Gleiche Leistung für gleiches Geld bei allen Krankenkassen. Ab Jänner rückt dieses Ziel ein kleines Stück näher. In immerhin 18 von 23 unterschiedlichen Leistungsbereichen der neun Gebietskrankenkassen (GKK) konnte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger bis dato eine Harmonisierung erreichen. Konkret handelt es sich um Zuschüsse bzw. Selbstbehalte etwa bei Zahnspangen oder Zahnersatz, FSME-Impfung, Rollstühlen, Kontaktlinsen oder bei Krankentransporten.

"Wir haben zunächst die Bereiche hergenommen, wo die Versicherten die Unterschiede zwischen den Bundesländern direkt gespürt haben", erläutert Hauptverbands-Vorsitzender Alexander Biach dem KURIER. Weil die meisten Leistungen auf ein höheres Niveau angehoben wurden, gebe es für viele Versicherte Verbesserungen.

Zahnbehandlung günstiger

Beispiel Zahnmedizin: Für eine Teilprothese mit sechs Zähnen mussten Versicherte bei der NÖ GKK bisher einen Selbstbehalt von 50 Prozent zahlen, was immerhin 492,50 Euro ausmachte. Ab Jänner sind es nur noch 25 Prozent Selbstbehalt, also 246,25 Euro. Auch bei kieferorthopädischen Behandlungen wurden die Selbstbehalte auf 25 Prozent halbiert. Für abnehmbare Zahnspangen gilt ab sofort bei allen Krankenkassen ein Selbstbehalt von 30 Prozent statt bisher zumeist 50 Prozent (Ausnahme Kinder). Bei medizinisch notwendigen Transporten entfällt der Selbstbehalt von 11,70 Euro zu Gänze.

Die Harmonisierung kostet die Gebietskrankenkassen 45 Millionen Euro. Das Geld soll durch interne Umschichtungen innerhalb der Träger via Ausgleichsfonds aufgebracht werden, die Versicherungsbeiträge werden nicht erhöht. Von der Harmonisierung kaum betroffen sind bisher die Selbstständigen und die Beamten. Sie haben ein höheres Leistungsniveau, zahlen dafür aber mehr. Generell auf das Niveau der Beamten anzugleichen, wäre finanziell nicht möglich, so Biach.

Was noch fehlt

Fünf große Brocken bei der Vereinheitlichung fehlen ohnehin noch: Die Zuschüsse bzw. Selbstbehalte für Physio- und Psychotherapie, Kinderkrankenpflege, orthopädische Schuh-Einlagen und Hörgeräte. Hier sind Vertragsänderungen und gesetzliche Anpassungen nötig. Biach hofft, im kommenden Jahr ein Stück weiterzukommen. Die gesamte Harmonisierung dürfte dann 90 Millionen Euro zusätzlich kosten. Der Hauptverband rechnet in den kommenden zwei Jahren mit einem deutlichen Defizit bei den Krankenkassen.

Krankenkassen gleichen Leistungen an
Alexander Biach, Verbandsvorstand des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Wien am 19.05.2017

Zentralkrankenkasse

Die im Regierungsprogramm geplante Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur zentralen Österreichischen Krankenkasse ÖKK mit neun Zweigstellen begrüßt Biach, der selbst vom VP-Wirtschaftsbund kommt. Die Fusion würde die weitere Harmonisierung erleichtern und das gesamte System für den Hauptverband steuerbarer machen. "Die Länderkassen sind immer eigene Wege gegangen. Sobald mehr Geld da war, hat man den Versicherten eine neue Leistung gegönnt, die anderen Länder mussten dann oft nachziehen", schildert Biach das unkoordinierte Vorgehen.

Die Rolle des Hauptverbandes sei bisher nicht mehr als ein "Zusammentreiben der Herde" gewesen, mit Ausnahme der Medikamentenpreise gebe es nur sehr wenige Kompetenzen. "Ich könnte mir vorstellen, dass wir einen klaren Aufgabenkatalog bekommen, was künftig Bundessache ist und was Landessache bleiben soll", meint Biach. Die Schrumpfung auf nur noch fünf statt bisher 21 Sozialversicherungsträger bezeichnet er als "sehr sportlich, aber machbar".

Ärztehonorare

Eine gute Kondition wird der Hauptverbands-Chef bei der Harmonisierung der Ärztehonorare brauchen. "Mein Ziel ist es, bis 2020 einen Referenzvertrag zustande zu bringen, der dann als Grundlage für die einzelnen Länder dient, um mit der Ärztekammer dann regionale Zu- oder Abschläge zu verhandeln." Basis könnte jener für die Beschäftigten in Primärversorgungszentren sein, der bis Mitte 2018 stehen soll. Ein Einheitshonorar, das regionale Unterschiede nicht berücksichtigt, macht für Biach keinen Sinn. "In den Lungau werde ich nur Ärzte bekommen, wenn ich mit regionalen Zuschlägen arbeite", nennt er ein Beispiel.

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