Krankengeld für Selbstständige: Wer soll das bezahlen?
Wer krank wird, bekommt die Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Sozialversicherung voll zu spüren. Obwohl der Beitragssatz gleich hoch ist, erhalten Angestellte im Krankenstand ihr Gehalt weiterbezahlt, bei Selbstständigen läuft die Entgeltfortzahlung erst nach 43 Tagen Krankheit. Nur wer bei der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, bekommt ab dem vierten Krankenstandstag Krankengeld.
Vier Prozent bzw. 32.000 SVA-Versicherte, vor allem Ein-Personen-Unternehmen (EPU), nutzen diese freiwillige Zusatzversicherung. Sie müssen seit Jahresbeginn Abstriche hinnehmen, die SVA kürzte "aus Budgetgründen" kurzerhand die Leistungen. Das Mindestkrankengeld wurde von 29,23 Euro auf 8,51 Euro pro Tag herabgesetzt. Der dafür zu zahlende monatlich Mindestbeitrag blieb mit 30,77 Euro in etwa gleich. Weil die Kürzung vor allem gering verdienende Selbstständige trifft, war der Aufschrei groß.
SVA-Vorstoß
Die SVA verteidigte sich am Freitag mit der gesetzlichen Verpflichtung zur ausgeglichenen Gebarung der freiwilligen Zusatzversicherung und sieht die Politik gefordert. Der geschäftsführende Obmann Alexander Herzog will, dass allen SVA-Versicherten bei längerer Krankheit über 43 Tage das volle Krankengeld rückwirkend ab dem ersten Tag ausbezahlt wird. Ein entsprechendes Modell soll jetzt mit Regierung und Hauptverband diskutiert und anschließend gesetzlich verankert werden. SP-Kanzler Christian Kern griff das Thema bereits in seinem Plan A auf, die Finanzierung ist völlig unklar. Das Wort Beitragserhöhung will niemand laut aussprechen.
Die SPÖ möchte die Gleichstellung zwischen Angestellten und EPU noch weiter vorantreiben und rüttelt auch am Selbstbehalt von 20 Prozent beim Arztbesuch. Die SVA würde dadurch Einnahmen von 54 Mio. Euro pro Jahr verlieren und ist daher strikt gegen eine Abschaffung des Selbstbehalts. Im Hintergrund tobt freilich ein parteipolitischer Machtkampf: Die ÖVP-dominierte Gewerbliche Sozialversicherung pocht auf ihre Selbstverwaltung und duldet keine Einmischung von außen. Schon gar nicht, wenn es ums Geld geht.
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