Konflikt mit Ungarn: EU-Schützenhilfe für Bauern
Österreich liegt mit Ungarn wegen dessen geplanten Bodengesetzes, durch das österreichische Bauern in Ungarn ihr Land verlieren könnten, im Dauerstreit.
Für Ungarn kommt die Unterstützung aus Brüssel für die österreichische Sichtweise nicht überraschend. "Wir rechnen mit scharfen Angriffen, mit internationalem Druck", sagte der Staatssekretär im Budapester Agrarministerium, Marton Bitai, im Gespräch mit der APA. Dabei habe Ungarn die EU-Rechtsnormen "maximal" berücksichtigt und auch das Bodengesetz Österreichs studiert. Bitai betonte, Ungarn behandle In- und Ausländer gleich. Tatsache ist aber, dass alle Verträge mit Ausländern über die Bewirtschaftung ungarischen Bodens geprüft werden.
Angst vor Enteignung
Die national-konservative Regierung von Viktor Orban, die vor den Parlamentswahlen am 6. April die Muskel spielen lässt, unterstellt den gut 200 österreichischen Bauern illegal zu Grund und Boden in Ungarn gekommen zu sein. Sie bewirtschaften derzeit rund 200.000 Hektar Land. Wie viele Österreicher durch das Gesetz ab dem 1. Mai ihr Land verlieren könnten, lässt sich nicht sagen. 17 Bauern mit Nießbrauchsverträgen, die Angst vor der Enteignung haben, meldeten sich bisher bei Rupprechter. Es dürften aber noch viel mehr sein. Ungarische Juristen raten den Bauern jedoch, in Deckung zu bleiben.
Dabei waren Nießbrauchsverträge zwischen 1995 und 2001 durch das ungarische Bodengesetz erlaubt. Und das nicht nur aus österreichischer Sicht: Das ungarische Höchstgericht kam im Jahr 2010 zu dem gleichen Schluss. Das Nießbrauchsrecht ist sogar im Grundbuch eingetragen. Dabei überlässt der Eigentümer die Nutzung auf bestimmte Zeit einer anderen Person. Nießbrauchsverträge werden in der Regel bei Vertragsabschluss im Voraus und sehr langfristig bezahlt.
Nach dem neuen Bodengesetz dürfen nur jene Personen Ackerland in Ungarn kaufen oder pachten, die sich hauptberuflich mit Landwirtschaft beschäftigen. Zu den Anforderungen gehört ein dreijähriger ständiger Aufenthalt in Ungarn, das Betreiben landwirtschaftlicher Tätigkeit, sowie Nachweis von einem seit mindestens einem Jahr versteuerten Einkommen. Bedingung für den Kauf ist weiter, dass das Bodennutzungsrecht aktiv ausgeübt werden muss und nicht an andere abgetreten werden darf. Gesetzlich wurde die Schaffung lokaler Bodenkommissionen bestimmt, die den Kauf von Agrarflächen genehmigt
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