Kocher äußert Bedenken bei EU-Mindestlohn und Lohntransparenz
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hat Bedenken über die geplanten EU-Richtlinien zu Mindestlohn und Lohntransparenz geäußert. In beiden Fällen wolle sich Österreich bei der Abstimmung am heutigen Montag zur Festlegung der Position der EU-Staaten enthalten, sagte Kocher vor einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Brüssel. Er hofft auf Verbesserungen der beiden Texte im Rahmen der Dialogverhandlungen mit dem EU-Parlament.
Es habe zwar "starke Verbesserungen" der Mindestlohn-Richtlinie gegeben, allerdings seien einige "rechtliche Dinge" noch nicht klar, so Kocher. Dabei gehe es etwa um die Frage des Umgangs mit Kollektivverträgen, und ob die darin verhandelten Löhne dann beispielsweise von einem Gericht ausgehebelt werden könnten.
Die EU-Kommission hat im Oktober 2020 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem sie unionsweit angemessene Mindestlöhne für Arbeitnehmer und eine höhere Kollektivvertragsabdeckung fördern will. In Österreich gebe es bereits "ein sehr gut funktionierendes System mit einem sehr hohen Anteil - 98 Prozent - an Kollektivverträgen, betonte Kocher.
In Österreich sind Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter in den Kollektivverträgen geregelt, von denen fast alle Arbeitnehmer erfasst sind. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es hingegen nicht.
In Sachen Lohntransparenz müssten laut Kocher noch Bedenken im Bereich Datenschutz ausgeräumt werden. Auch hier habe Österreich bereits "einen sehr hohen Standard, was zum Beispiel Einkommensberichte betrifft", sagte der Arbeitsminister.
Im nächsten Jahr sollen dann die Triolgverhandlungen - also Gespräche zwischen dem Ministerrat, dem EU-Parlament und der EU-Kommission - beginnen.
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