Ein "Mascherl" für den Atomstrom

Ein "Mascherl" für den Atomstrom
Importverbot. Gesetz soll Einfuhr von Strom aus Kernkraftwerken verhindern.

Österreich ist gegen Atomenergie, und daher soll auch kein Atomstrom durch heimische Stromnetze fließen. Was physikalisch eigentlich nicht möglich ist, wird jetzt per Gesetz vorgeschrieben: Importe von Atomstrom sind künftig untersagt.

Im Wirtschaftsausschuss des Parlaments wurde am Dienstag die Grundsatzentscheidung für dieses Gesetz gefällt, der Nationalrat soll noch vor der Sommerpause den endgültigen Beschluss fassen.

Der Stopp von Atomstromimporten soll folgendermaßen funktionieren: Jede Kilowattstunde Strom, die im Ausland zugekauft wird, muss mit einer Herkunftskennzeichnung versehen werden. Das heißt: Die Stromversorger müssen mittels einem Zertifikat nachweisen können, dass der importierte Strom nicht aus Kernkraftwerken stammt.

Schon bisher hatten die heimischen Elektrizitätsunternehmen nicht bei Atomkraftwerken eingekauft. Sie haben allerdings über die Strombörse gekauft. Und die Herkunft dieses Börsen-Stroms ist unbekannt: Er könnte auch aus Atomkraftwerken stammen. Für die Kennzeichnung des Börsenstroms wird der europäische Strommix herangezogen, und darin ist ein Drittel Atomstrom. 13 Prozent des österreichischen Stromverbrauchs stammen bisher aus Börsenzukäufen. Damit wäre ein Drittel – das entspricht gut vier Prozent – aus Kernkraftwerken. Für diese Importe müssen die Versorger nun Herkunftszertifikate erwerben, um klarzustellen, dass der Strom nicht aus Atomkraftwerken kommt.

Unvollständig

Umweltschützer freuen sich grundsätzlich über den Beschluss des Atomstrom-Stopps. Allerdings habe das Gesetz noch eine Lücke, kritisiert Julia Kerschbaumsteiner, Atomstromexpertin von Greenpeace. Denn für Pumpspeicherkraftwerke gilt eine Ausnahme. Der Strom, den diese Kraftwerke zum Betrieb der Pumpe, die Wasser in die Speicherseen bringt, braucht, muss teilweise nicht gekennzeichnet werden.

Etwa ein Prozent des heimischen Stromverbrauchs entfällt auf diese Pumparbeit. „Es darf keine Ausnahme für Pumpspeicherkraftwerke geben“, betont Christiane Brunner, Energiesprecherin der Grünen. Ihre Partei würde dem Gesetz im Ausschuss daher nicht zustimmen. Die Kennzeichnung des Stroms müsse lückenlos sein.

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