EU will Whistleblower schützen, Österreich zögert

EU will Whistleblower schützen, Österreich zögert
Die einen nennen sie Verräter, die anderen Hinweisgeber – eine EU-Richtlinie verpflichtet Mitgliedsstaaten und Unternehmen zu ihrem Schutz. Was Unternehmen und Whistleblower ab Mitte Dezember wissen sollten.

„Pass auf, sie wollen uns beide umbringen. Schau in den nächsten Tagen unter dein Auto, bevor du einsteigst.“ Das sagte der österreichische Botschafter in Athen, Herbert Amry, zu seinem Presseattache, Ferdinand Hennerbichler.

Zwei Tage später verstarb der Botschafter unter ungeklärten Umständen.

Hennerbichler ist sich sicher, Amry wurde vergiftet. Er hat das Außenministerium über illegale Waffenlieferungen der Voest-Tochter Noricum in den Iran informiert. Amry war ein Whistleblower.

Berühmte Whistleblower

Er reiht sich neben Julian Assange, Chelsea Manning oder Edward Snowden ein. Sie sind Hinweisgeber, die Missstände aufgedeckt haben und die beschützt werden müssen. Ohne Whistleblower wie sie würden viele Wirtschaftsverbrechen und Machtmissbrauchsfälle nicht aufgedeckt.

Druck und Repressalien

Whistleblower werden oft durch Repressalien mundtot gemacht. Zu ihrem Schutz hat die EU 2019 die Whistleblower-Richtlinie paktiert. Sie verpflichtet Mitgliedstaaten bis 17.12.2021 ein nationales Gesetz zum Schutz von Whistleblowern umzusetzen. Österreichs Gesetz lässt bisher auf sich warten.

Trotzdem: Ab 17.12. 2021 können sich Whistleblower unter bestimmten Umständen auf EU-Recht beziehen. Zumindest, wenn Verstöße gemeldet werden, die gegen Unionsrecht verstoßen; etwa Geldwäsche, Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung oder Umweltschutzvergehen. Ausgenommen davon ist nationales Strafrecht oder Kartellrecht. Österreich müsste die Richtlinie auf nationaler Ebene erweitern.

Die EU-Vorgabe

Die EU-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, offizielle Meldekanäle, etwa bei Behörden, zu schaffen, über die Hinweisgeber sicher und effizient Meldungen abgeben können.

Außerdem müssen Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter ab dem 17.12.2021 interne Meldekanäle schaffen. Falls sie das nicht tun, drohen ihnen jedoch keine Sanktionen. Whistleblower wenden sich dann mit ihrer Meldung an die eingerichteten Behörden.

Selbst wenn es die betriebsinterne Stelle gibt, eine Meldung im Unternehmen ist optional, es kann auch sofort an die zuständige Behörde gemeldet werden. Der Schritt an die Behörden aber muss passieren, bevor der Whistleblower sich an die Medien wendet. „Nur dann ist er durch die Richtlinie rechtlich vor Repressalien geschützt. Außer er kann argumentieren, dass eine besondere Nähe zwischen dem Beschuldigten und der Behörde besteht oder Gefahr im Verzug vorliegt“.

Oder, falls die Behörde nicht tätig wird. Die Meldestelle muss innerhalb einer Woche den Meldeeingang bestätigen und innerhalb von drei Monaten über Folgemaßnahmen informieren.

Ein Schritt für effizientere Aufklärung und mehr Rechtsschutz.

Ab 17. 12.2021 sind Whistleblower in der Europäischen Union geschützt:

Auf EU-Ebene zählt Österreich zu den Ländern, die eher wenig Schutz für Whistleblower vor Repressalien bieten. „In Österreich ist eine Unkultur weit verbreitet. Hier wird bei Meldungen von Missständen oft nicht nach dem Inhalt gefragt, sondern nach der Identität des Hinweisgebers“, erklärt der Forensiker und Transparency International Experte für Whistleblower Kristof Wabl. In Zukunft  sollen sich  Hinweisgeber, ihre Angehörigen, enge Kollegen,  Bekannte  und Unterstützer sicher sein, nicht unterdrückt, verfolgt, gekündigt   zu werden oderwirtschaftliche und karrieristische Nachteile zu haben, wenn sie einen Missstand melden, der durch interne Compliance-Regeln, nationales Gesetz oder EU-Recht geschützt ist. Alle Nachteile können nun angefochten werden.  

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