Rettungsring Bildung: Das bedeutet die Pflicht bis 18

Rettungsring Bildung: Das bedeutet die Pflicht bis 18
Ausbildung bis 18: Nach der Pflichtschule müssen Jugendliche eine weiterführende Schule besuchen oder einen Beruf lernen.

Für junge Menschen gilt seit dem Vorjahr die „Ausbildungspflicht bis 18“. Was das heißt? Sie müssen, wie der Name sagt, nach der Pflichtschule eine weiterführende Schule besuchen oder eine Berufsausbildung, etwa eine Lehre, absolvieren. Ziel ist es,  Jugendliche so im Bildungssystem zu behalten. Gerade für  14- bis 17-Jährige ist das oft eine Herausforderung – 5000 von ihnen fallen jährlich gänzlich aus dem System und machen gar nichts. Für sie  bleiben dann nur noch Hilfsarbeiterjobs, die es aber immer weniger gibt. 

AusBildung bis 18-Messe

Wer jetzt noch  keinen Lehr- oder Schulplatz hat, in den er nach der Schulpflicht starten kann, kann sich  bei der Info- und Beratungsmesse „AusBildung bis 18“ informieren. Hier werden Fragen beantwortet, wie: Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich nicht weiß, was ich nach der Schulpflicht machen soll? Wer hilft mir, wenn ich mich für eine schulische Ausbildung interessiere oder eine Lehre machen will? Welche Angebote gibt es, wenn ich besondere Unterstützung, etwa aufgrund einer Behinderung brauche?

Infomesse: Kommenden Montag, am 23. April 2018,  beraten von 14 bis 18 Uhr  in der Arbeiterkammer Wien das Jugendcoaching, Produktionsschulen, Träger der überbetrieblichen Lehrausbildung, das Arbeitsmarktservice Jugendliche, die Schulinfo des Wiener Stadtschulrats und andere Institutionen Eltern und Jugendliche.  Eintritt  ist frei, um Anmeldung wird gebeten: https://ausbildungbis18.wien. „AusBildung bis 18“  findet  im Arbeiterkammer  Wien Bildungszentrum 1040, Theresianumgasse 16-18 in Wien, statt. 

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