Mitarbeiter-Profiling: Was ist erlaubt?

Mitarbeiter-Profiling: Was ist erlaubt?
Wer in der Schweiz beruflich Zugang zu heiklen Daten hat oder in eine hohe Position aufrückt, wird durchleuchtet. Und in Österreich? Kann das auch sein.

Bei 40.000 Personen im Jahr wägen Risikoprüfer des Schweizer Verteidigungsministeriums ab, wie viel Potenzial für Erpressbarkeit und Korruption vorliegt. Das berichtete das Ö1-Morgenjournal.

Und in Österreich?

Eine ähnliche Praxis der Personenüberprüfung gibt es berufsgruppenspezifisch auch in Österreich, so die Auskunft des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Für Mitarbeiter im Polizei- und Militärbereich etwa befindet sich die rechtliche Basis für Sicherheits- und Verlässlichkeitsüberprüfungen in den entsprechenden Materiengesetzen. Nach Zustimmung der Person kann mitunter Einsicht in das Privatleben genommen werden.

Ist man ein regulärer Arbeitnehmer in Österreich, bedarf es keiner Sorge vor Durchleuchtung, erklärt Arbeiterkammer-Juristin Jasmin Haindl. Weil eine Überprüfung des Privatlebens zu weit in die Persönlichkeitsrechte hineingehen würde und man durch Datenschutzrecht und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch rechtlich abgesichert ist.

Was ein Arbeitgeber darf, ist, einen Auszug aus dem Strafregister einzufordern. Aber nicht pauschal, sondern nur, wenn ein Konnex zum Arbeitsverhältnis besteht. Etwa wenn jemand mit Vermögen zu tun hat und eine Verurteilung in Vermögensdelikten vorliegt. Frühere Arbeitgeber über eine Person so befragen, sei ebenfalls nicht zulässig. Da nichts preisgegeben werden darf, das ein Fortkommen des Mitarbeiters erschwert.

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