Meister oder Ingenieur: Besser abgeschlossen
Vor 2017 hatte es der Ingenieur noch schwer. Wer diesen Titel nach der Absolvierung einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) oder einer Höheren Bundeslehranstalt (HBLA) und mindestens drei Jahren Praxis erlangte, wurde dafür in seiner Qualifikation nicht gleichwertig anerkannt, wie es in anderen Ländern der Fall war.
Am 1. Mai 2017 wurde das Ingenieurgesetz aufgewertet, der Abschluss im sogenannten Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) liegt seitdem auf gleicher Stufe wie der des akademischen Titels Bachelor. Durch diese Aufwertung wurden die Kompetenzen des Ingenieurs im internationalen Umfeld besser positioniert. Zu einem Masterstudium befähigt der Ingenieurtitel, im Gegensatz zum Bachelortitel, allerdings nicht.
Nun ist fix: Auch der Meister erhält eine Aufwertung und ist ab sofort auf Stufe sechs im NQR – und damit dem Ingenieur und dem Bachelor gleichgesetzt. „Sowohl die Kompetenzen in der Führung einer Firma und damit die Möglichkeit, Lehrlinge auszubilden, als auch die handwerklichen Fertigkeiten sind der Grund für die Zuordnung der Meisterprüfung auf das NQR-Qualifikationsniveau VI“, heißt es vom österreichischen Austauschdienst oead. Die neue Einstufung zeigt, dass es sich um einen Abschluss auf höherer Qualifikationsebene handelt. Damit ist die Meisterausbildung nun noch besser in die Bildungslandschaft eingebettet, zudem ist die Aufwertung ein Zeichen für Durchlässigkeit und schaffe bessere Perspektiven.
Einen Master können die jährlich 5000 neuen Meister aber ebenfalls nicht machen. Mit einer Studienberechtigungs- oder einer Berufsreifeprüfung ist ein Studium allerdings schon möglich.
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