Arbeiterkammer warnt vor System: Insolvenz als Geschäftsmodell
114 Bauarbeiter einer Baufirma arbeiten auf verschiedenen Baustellen in Wien. Die Baufirma geht im Juli 2025 in Konkurs. Die offenen Entgelte, knapp 600.000 Euro netto, werden vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) bezahlt. Genau dafür ist der Fonds da. Er deckt Ansprüche der Arbeitnehmer – Löhne, Urlaubsersatzleistungen und Abfertigungen – wenn es der Arbeitgeber nicht mehr kann.
Doch kurz nach dem Konkurs arbeiten die 114 Bauarbeiter auf denselben Baustellen weiter. Ihr Arbeitgeber trägt einen neuen Namen – hat aber dieselbe Adresse und sogar Geschäftsführung. Auch die neue Firma schlittert in die Insolvenz. Wieder muss der Insolvenz-Entgelt-Fonds, dem nach Kürzungen selbst langsam das Geld ausgeht, einspringen. Die offenen Ansprüche belaufen sich mittlerweile auf mehr als 800.000 Euro. Aber die Bauarbeiter aber arbeiten weiterhin auf den Baustellen. Für eine neue Firma, die für die Arbeiterkammer Wien verdächtig nach der vorhergehenden aussieht.
Die Insolvenz eines Unternehmens stellt für dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist einen schweren Einschnitt im Leben dar. Zur Sicherung der Ansprüche wurde der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) als staatliche (Garantie-)Einrichtung geschaffen. Offene Forderungen müssen jedoch innerhalb einer Frist aktiv eingefordert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Doch nach schwerwiegenden Insolvenzen und einen seit 2022 verringerten Beitrag, den Arbeitgeber leisten müssen, wird es auch für den IEF finanziell eng. Verfügte der Fonds Anfang des Jahres noch über 385 Millionen Euro, sollen es Prognosen zufolge Ende des Jahres nur noch 30 Millionen Euro sein. Für das Jahr 2027 ergibt sich eine Finanzierungslücke von 160 Millionen Euro. Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einer Lösung.
Es sind Fälle wie diese, die bei der Stabstelle Betrugsbekämpfung der AK Wien aufschlagen. Vor drei Jahren wurde diese installiert, um organisierten Sozialbetrug und Lohndumping aufzudecken. Firmengeflechte werden immer verworrener, heißt es in der heute präsentierten Halbjahresbilanz. Verantwortlichkeiten werden sowohl für die Stabstelle als auch für Mitarbeitende immer schwieriger zu durchblicken.
„Wir sehen Unternehmen, die ihre Strukturen laufend verändern. Gesellschaften werden gegründet, wechseln ihre Namen, und Beschäftigte werden ohne ihr Wissen auf andere Firmen umgemeldet“, teilt AK-Arbeitsrechtsexpertin Andrea Ebner-Pfeifer mit. Für Arbeitnehmer wäre es oft kaum nachvollziehbar, wer tatsächlich ihr Arbeitgeber ist und gegen wen sie ihre Ansprüche geltend machen können.
Um ein Randphänomen soll es sich nicht handeln. Im ersten Halbjahr bearbeitete die Stabstelle 96 Fälle, in 57 Fällen wurde Anzeige wegen Unterentlohnung erstattet. Betroffen sollen rund 500 Arbeitnehmer sein, mit offenen Ansprüchen in der Höhe von 3,6 Millionen Euro. Das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Dunkelziffer soll weit größer sein, vermutet die AK Wien.
Insolvenzen als Geschäftsmodell
Im besonderen Fokus der Stabstelle stehen Fälle wie der eingangs erwähnte, in dem Lohnkosten scheinbar auf die Allgemeinheit abgewälzt werden – so zumindest der Verdacht der Arbeitnehmervertretung. „Die Profite dieser Unternehmen sind unsere Budgetlöcher, von der Krankenversicherung bis zum Insolvenzfonds“, kritisiert Ludwig Dvořák, Bereichsleiter Arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz der AK Wien.
Sanktionen bei Lohn- und Sozialbetrug wären zu gering, betont Dvořák und fordert mehr Kontrollen, strengere Haftungsbestimmungen und empfindlichere Sanktionen. Konkret appelliert er, das „Kumulationsprinzip“ wieder einzuführen, wonach bei mehreren Straftaten jede einzelne Übertretung gestraft wird. „Wer sich an Gesetze hält, darf keinen Wettbewerbsnachteil haben – und wer sie systematisch missachtet, darf nicht daran verdienen.“
Auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) meldete sich im Zuge der Pressekonferenz via Aussendung zu Wort. Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, ergänzt, alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Sozialbetrug konsequent zu bekämpfen, zu begrüßen. Diese müssten jedoch verhältnismäßig sein und keine zusätzliche bürokratische Belastung für redliche Unternehmen darstellen. Außerdem betont er, dass alle Beteiligten in den Blick genommen werden müssten: „Dazu gehören ausdrücklich auch Arbeitnehmer, die bei Betrugshandlungen mitwirken, Krankenstandsmissbrauch und Betrug bei Sozialleistungen.“
Zudem teilt er mit, dass kein Anlass für einen Generalverdacht bestehe, da die allermeisten Unternehmen korrekt arbeiten würden. Der Forderung nach einer Verdoppelung des Arbeitgeberbeitrags zum Insolvenz-Entgelt-Fonds erteilt Gleißner eine Absage. „Damit ganz im Gegenteil Insolvenzen gar nicht erst entstehen, sind Betriebe zu entlasten und nicht zu belasten“, sagt der Funktionär.
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