Können Arbeitnehmer drei Wochen Urlaub am Stück durchsetzen? Das sagt das Urlaubsgesetz
Der Sommer steht vor der Tür: Damit beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres. Abschalten und Urlaub nehmen ist angesagt. Was aber, wenn der Vorgesetzte den Antrag ablehnt, sein Okay nur für zwei anstatt der heiß ersehnten drei Wochen gibt oder Sie auch im Urlaub erreichen will? Florina Thenmayer, Arbeitsrechtsexpertin bei der Rechtsanwaltskanzlei DORDA, hat die wichtigsten Fragen beantwortet:
Wie ist der Urlaub geregelt?
Gesetzlich geregelt sind die Bestimmungen im Urlaubsgesetz. Dieses gilt für Arbeitnehmer aller Art, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Der Anspruch auf Urlaub beträgt dabei grundsätzlich fünf Wochen. Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren bei einem Arbeitgeber hat man Anspruch auf sechs Wochen.
Kann der Arbeitnehmer Urlaub einseitig durchsetzen?
Wann und wie lange ein Urlaub stattfindet, ist grundsätzlich immer Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In Ausnahmefällen kann Letzterer den Urlaub aber auch einseitig gerichtlich durchsetzen. "Das ist dann möglich, wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht, der gewünschte Urlaub mindestens zwei Wochen beträgt und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mindestens drei Monate im Voraus über seinen Urlaubswunsch informiert hat", sagt Thenmayer.
Kommt selbst nach Einbeziehung des Betriebsrats keine Einigung über den Urlaubsverbrauch zustande, kann der Arbeitnehmer den Urlaub einseitig antreten. Allerdings kann dann der Arbeitgeber zwischen sechs und acht Wochen vor dem gewünschten Termin diesen noch gerichtlich bekämpfen. "Wenn er das macht, sollte der Arbeitnehmer nicht auf Urlaub gehen", so die Expertin. Widrigenfalls trägt der Arbeitnehmer das Risiko eines für ihn ungünstigen Verfahrensausgangs.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf drei Wochen Urlaub am Stück?
Im Urlaubsgesetz heißt es, dass ein Urlaubsteil mindestens sechs Werktage sein muss. Es gibt dazu aber eine Rechtsprechung, die besagt, dass auch einzelne Urlaubstage möglich sind, weil es für Arbeitnehmer günstiger ist. „Ob der Arbeitnehmer drei Wochen Urlaub am Stück bekommt, ist wieder Vereinbarungssache. Aber grundsätzlich ist von einem Tag bis so viele Tage, wie noch offen sind, alles möglich“, sagt Florina Thenmayer.
Muss der Arbeitnehmer im Urlaub für seinen Chef erreichbar sein?
„Jein“, meint Thenmayer. Prinzipiell sei der Urlaub dafür vorgesehen, sich zu erholen. „Wenn aber gravierende Probleme oder Veränderungen in der Zeit der Abwesenheit passieren, kann es durchaus legitim sein, dass der Chef seinen Mitarbeiter auch im Urlaub anruft.“ Auch das Zurückholen eines Arbeitnehmers aus dem Urlaub ist grundsätzlich mit einem triftigen Grund möglich. „Die ursprünglichen Urlaubstage, die man gearbeitet hat, werden dann aber wieder gutgeschrieben.“
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub krank wird?
Auch im Urlaub ist es möglich, in den Krankenstand zu gehen. „Nämlich dann, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert. Dann unterbricht sie den Urlaub“, sagt die Expertin. Wichtig ist nur, den Arbeitgeber nach dreitägiger Krankheitsdauer unverzüglich zu informieren. Auch die ärztliche Krankmeldung muss umgehend, das heißt am Urlaubsort, erfolgen. Komplizierter wird es, wenn Sie im Ausland erkranken: Dann braucht es neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde.
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