JOB Telefon: Können wir auf einen freien Faschingsdienstag bestehen?

JOB Telefon: Können wir auf einen freien Faschingsdienstag bestehen?
Beim kostenlosen JOB Telefon beantworten Experten arbeitsrechtliche Fragen. Diesmal war Anwältin Melanie Haberer am Hörer.

Unser Service für Sie: Beim kostenlosen JOB Telefon beantworten Experten Ihre Fragen zu Arbeit und Bewerbung. Nächster Termin: 5. März 2019

Die Rechtsanwältin und Expertin im Arbeitsrecht, Melanie Haberer, beantwortete vergangene Woche Ihre Leserfragen:

Geschäftsreise

Demnächst werde ich dienstlich mit dem Flieger verreisen. Gilt auch die Flugzeit als Arbeitszeit? Der Termin ist am Montagmorgen, ich würde gerne schon am Vorabend anreisen. Was muss ich beachten?

Die Flugzeit stellt grundsätzlich als Reisezeit ebenfalls Arbeitszeit dar. Man unterscheidet zwischen aktiver und passiver Reisezeit: Ein Flug ohne Arbeitsleistung ist passive Reisezeit; für solche kann der Kollektivvertrag oder der Arbeitsvertrag Sonderregelungen zur Abgeltung beinhalten, das heißt, dass diese nicht wie aktive Arbeitszeit bezahlt wird, sondern geringer.

Ohne eine solche Vereinbarung ist passive Reisezeit wie normale Arbeitszeit abzugelten. Passive Reisezeit liegt nicht vor, wenn Sie sich etwa während der Reise auf den Termin vorbereiten oder E-Mails beantworten; dann handelt es sich um aktive Reisezeit und damit um regulär zu bezahlende Arbeitszeit. Auch Überstunden können dabei entstehen.

Kündigung

Ich bin 55 und arbeite in einem kleinen Unternehmen. Jetzt droht laut Chef die Insolvenz und er hat mich gekündigt. Ich habe Angst, dass ich in meinem Alter keine neue Anstellung finde. Was kann ich tun?

Bei einer Kündigung mit 55 würde normalerweise eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit in Betracht kommen, weil das Alter eine erhebliche Hemmschwelle für die Arbeitsmarktchancen darstellt. Wenn dem Unternehmen tatsächlich die Insolvenz droht, hat dies aber im Regelfall leider keinen Sinn.

Die wirtschaftlichen Gründe für die Kündigung überwiegen sehr wahrscheinlich Ihr Interesse an der Fortsetzung der Beschäftigung. In Kleinstbetrieben (unter 5 Mitarbeitern) ist in diesem Fall keine Kündigungsanfechtung möglich.

Freier Tag

Das Unternehmen hat immer am Faschingsdienstag frei gegeben. Der neue Geschäftsführer will das einstellen. Können wir darauf bestehen?

Nach Ihrer Schilderung könnte eine betriebliche Übung vorliegen. Gewährt das Unternehmen seinen Arbeitnehmern nämlich Rechte, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dazu nicht für die Zukunft verpflichten will, entstehen Ansprüche der Arbeitnehmer auf die Beibehaltung dieser Vorgangsweise. Deswegen weisen viele Unternehmen bei solchen „Goodies“ auf die Freiwilligkeit bzw. Widerrufbarkeit hin.

„Am Bestehen einer betrieblichen Übung kann auch ein Wechsel in der Geschäftsführung nichts ändern. Das Unternehmen kann davon nicht einseitig abgehen und müsste bestehenden Mitarbeitern am Faschingsdienstag wieder frei geben.“ 

von Melanie Haberer, Rechtsanwältin

Am Bestehen einer betrieblichen Übung kann ein Wechsel in der Geschäftsführung nichts ändern. Das Unternehmen kann von einer betrieblichen Übung für die bestehenden Mitarbeiter nicht einseitig abgehen und müsste Ihnen dann an diesem Faschingsdienstag wieder frei geben.

Karenz

Elternteilzeit: Ich möchte die Karenz von zwei aufzweieinhalb Jahre verlängern. Eine Kollegin hat mir nun erzählt, ich könnte damit meinen Kündigungsschutz verlieren. Wie kann ich das verhindern?

Anspruch auf Karenz besteht nach dem Gesetz grundsätzlich nur bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Auch wenn sich dies für Arbeitnehmerinnen nicht durchsetzen lässt, gewähren manche Arbeitgeber eine freiwillige Karenzverlängerung auf zweieinhalb Jahre. Dabei kommt aber in der Verlängerung kein Kündigungsschutz mehr zur Anwendung.

Will man daher sicherstellen, dass man in dieser verlängerten Karenz weiter vor einer Kündigung geschützt ist, muss man sich bestätigen lassen, dass der Arbeitgeber gewillt ist, weiterhin alle auf die gesetzliche Karenz anwendbaren Regeln weiterzuführen. Ich würde Ihnen daher eine schriftliche Karenzverlängerung mit Bestätigung der Weiteranwendung des Kündigungsschutzes empfehlen.

Überstunden

Wie wird die 11. und 12. Arbeitsstunde bei einem Gleitzeitmodell vergütet? Gibt es im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit auch Zuschläge?

Das kommt stark auf die Gleitzeitvereinbarung und die Umstände an: Seit 1.9.2018 kann eine Gleitzeitvereinbarung grundsätzlich eine tägliche Normalarbeitszeit von 12 Stunden vorsehen, wenn Zeitguthaben auch ganztägig und in Verbindung mit dem Wochenende verbraucht werden können und der Kollektivvertrag die Normalarbeitszeit nicht auf 10 Stunden limitiert.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es denkbar, dass auch für die 11. und 12. Stunde kein Zuschlag anfällt.

Entstehen aber die Stunden nicht aus freiwilligem Gleiten des Arbeitnehmers, sondern aus der Anordnung von Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber, handelt es sich um Überstunden, weil die Selbstbestimmtheit fehlt. Dafür fallen Zuschläge an. Ebenso gebühren Zuschläge für Zeitguthaben, die am Ende einer Gleitzeitperiode nicht übertragen werden können.

Das nächste JOB Telefon findet am 5. März 2019 zwischen 10 und 11 Uhr statt. Haben auch Sie Fragen zu Arbeitsrecht, Karriere und Bewerbung? Rufen Sie uns kostenlos und anonym unter der Telefonnummer 01/ 5265760 an - Hannes Schneller von der Arbeiterkammer beantwortet Ihre Fragen.

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