Job Ghosting: Mitarbeiter erscheinen nicht zur Arbeit

Job Ghosting: Mitarbeiter erscheinen nicht zur Arbeit
Sie bewerben sich, kommen zum Vorstellungsgespräch – aber melden sich dann nie wieder: Was es mit Job-Ghosting auf sich hat

Ein merkwürdiges Tinderdate? Kontakt blockiert. Die Einladung zur Geburtstagsfeier? Nicht beantwortet. Ständige Anrufe eines Bekannten? Handyklingeln ignoriert: Ghosten ist normal. Leider auch im Beruf, beklagen Arbeitgeber das sogenannte „Job-Ghosting“. Das Wort bezeichnet das Phänomen, aus einer Beziehung jeglicher Art spurlos zu verschwinden. Ohne Erklärung, Konfrontation und Abschluss.

Auf (Nimmer-)wiedersehen

In der Arbeitswelt sieht Ghosting meist so aus: Ein Kandidat bewirbt sich für eine Stelle, erhält eine Rückmeldung vom potenziellen Arbeitgeber, meldet sich dann aber nicht mehr zurück. Manche lassen unentschuldigt ein Bewerbungsgespräch platzen oder sie gehen sogar so weit, dass sie einen Dienstvertrag unterschreiben, aber dann nie am Arbeitsplatz aufzutauchen.

  • Das Ghos­t ing, [ˈɡɔʊ̯stɪŋ] 
  • engl. für: Geistererscheinung.
  • Bedeutung: Ein überraschender (oft grundloser) Kontaktabbruch

Das finden Sie in diesem Artikel

  • Infos zum "Job-Ghosting"-Phänomen
  • Mögliche rechtliche Konsequenzen von "Job-Ghosting"
  • Ein Interview mit Personalexpertin Charlotte Eblinger-Mitterlechner
  • "Job-Ghoster" melden sich zu Wort

 

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