Fragen an die Finanzpolizei: Wie überprüfen Sie eigentlich die Kurzarbeit?

Fragen an die Finanzpolizei: Wie überprüfen Sie eigentlich die Kurzarbeit?
Zwischen April 2020 und Juni 2021 hat die Finanzpolizei über 10.000 Betriebe auf Kurzarbeit überprüft. Wie, erklärt Finanzpolizei-Leiter Wilfried Lehner.

KURIER: Die Finanzpolizei hatte in Coronazeiten viel zu tun? Wann wird sie eigentlich aktiv?
Wilfried Lehner: Auslöser kann sowohl eine Anzeige eines Dienstnehmers  sein oder auch ein Ansuchen des AMS um Amtshilfe. Die Finanzpolizei wird aber auch von sich aus aktiv, in Form einer allgemeinen Risikoabschätzung beispielsweise oder auf Verdacht, etwa, wenn ein Unternehmer um Kurzarbeit ansucht, obwohl die Branche, in der er tätig ist, gerade boomt. 

Und wenn sie vor der Tür steht, reicht dann die Vorlage von Zeitaufzeichnungen? 
Nein. Kontrolliert werden sämtliche Unterlagen, vom Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe über erfolgte Abrechnungen bis hin zu Anwesenheitslisten. Zudem werden auch  Arbeitnehmer befragt und die Umsätze der relevanten Zeiträume angesehen. Und wichtig: Die Prüfungen können bis zu zehn Jahre im Nachhinein erfolgen. Das Aufbewahren der Unterlagen ist also essenziell. 

Wie sehen die Strafen bei einem Vergehen aus?
Liegt ein Betrugsdelikt vor, kann das bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe für alle Beteiligten bedeuten.  

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