Flug storniert: Was als Arbeitnehmer sofort zu tun ist
Noch immer wüten auf Rhodos die Flammen. Urlauber sitzen am Flughafen fest, Rückflüge wurden weitgehend storniert. Neue Flieger landen trotzdem im vermeintlichen Urlaubsparadies, wo gestern bis zu 46 Grad verzeichnet wurden. Auch auf der Insel Korfu brennt es aufgrund der enormen Hitze.
Doch was, wenn die Rückreise dadurch unmöglich und der Urlaubs unfreiwillig verlängert wird? Das erklärt Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Denn führt eine Stornierung dazu, dass man nicht rechtzeitig zum Arbeitsplatz zurückkehren kann, gibt es klaren Handlungsbedarf seitens der Arbeitnehmer.
Die eiserne Grundregel
Das Wichtigste sei jedenfalls „umgehend den Arbeitgeber zu informieren“, so Trinko. „Egal ob man zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen kann.“ Die Information kann über jeden gängigen Kommunikationskanal erfolgen – via Anruf, E-Mail oder auch Chat. „Tut man das nicht, kann es unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Entlassung kommen“, führt Trinko aus. Gibt man rechtzeitig Bescheid und liegt kein persönliches Verschulden vor, sollten auch keine Konsequenzen drohen.
Eine Verlängerung des Urlaubs ist nicht nötig, da ein Dienstverhinderungsgrund vorliegt. Generell muss ein Arbeitnehmer aber alles unternehmen, um pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Staus und Verspätungen müssen einkalkuliert sein.
Verhält man sich ordnungsgemäß, muss man sich auch bezüglich des Gehalts keine Sorgen machen. Wer unverschuldet am Urlaubsort festsitzt und dies seinem Arbeitgeber meldet, erhält für einen begrenzten Zeitraum weiterhin sein Entgelt.
Die Checkliste für den sorgenfreien Urlaub:
- Puffer einkalkulieren: Vor Reiseantritt genügen Zeit einplanen, um eine rechtzeitige Rückreise zu gewährleisten. Denn reguläre Staus sind kein gerechtfertigtes Argument, wenn Dienste nicht rechtzeitig angetreten werden
- Achtsam reisen: Auch Wartezeiten innerhalb der Reise müssen berücksichtigt werden. Verpasst man einen Flug aufgrund langer Schlangen beim Check-in oder Gepäckschalter, könnte der Arbeitgeber für die Dauer der Abwesenheit kein Gehalt zahlen
- Den Arbeitgeber bei etwaigen Verschiebungen und Stornos sofort informieren. Dabei gängige Kommunikationskanäle nutzen
- Zusätzliche Urlaubstage nur dann beantragen, wenn kein Dienstverhinderungsgrund vorliegt
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