FHler: An der Uni nicht immer willkommen

FHler: An der Uni nicht immer willkommen
800 FHler machen derzeit ihr Doktorat an einer Universität. Oft ist es ein steiniger Weg zur Dissertation

Doktor 2. Klasse? Das ist Klaus Altendorfer nicht. Denn auch wenn er "nur" mit einem Fachhochschuldiplom an die Uni Wien kam: Abgeschlossen hat er sein Doktoratsstudium mit dem sensationellen Notendurchschnitt von 1,0.

800 FH-Absolventen arbeiten derzeit an einer Uni an ihrer Dissertation. Nicht immer war der Weg dorthin einfach. Das Problem: Alte Vorurteile – FHler seien für die Praxis ausgebildet und nicht für wissenschaftliches Arbeiten geeignet – führen dazu, dass sie an Unis oft vor verschlossenen Türen stehen. Rechtlich steht den FH-Absolventen der Weg an die Uni frei. "In der Praxis war und ist es nicht immer einfach. Der Annäherungsprozess zwischen Unis und FH ist langsam", sagt Kurt Koleznik, Generalsekretär der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz. Das Wissenschaftsministerium sagt: "Es ist richtig, dass das BMWF immer wieder Unis auf diese Bestimmungen hinweisen muss."

Unnötige Ressentiments

"Weniger unnötige Ressentiments zwischen Unis und FH" wünscht sich auch Altendorfer. Die strengen Auflagen – laut Doktoratsverordnung müssen fast alle FHler Lehrveranstaltungen nachholen – sind nicht das Problem. Altendorfer: "Die größte Hürde war es, einen Betreuer zu finden." Denn während Uni Studierenden sich schon im Studium bei eine Professor profilieren können, kommen FHler ohne jede Kontakte an die Uni. Außer, zwischen FH und Uni gibt es eine Forschungskooperation. "So lernte ich auch meinen Betreuer kennen", erzählt Altendorfer. Projekte wie diese, meint er, sollten forciert werden. Denn sie helfen, Berührungsängste abzubauen.

Keine Probleme dieser Art hatte Sonja Zoppel. Sie wechselte 2001 von einer FH in Vorarlberg an die TU Wien. "Mein Betreuer war recht unvoreingenommen. So nach dem Motto: Schauen wir einmal, ob sie das kann." Zoppel konnte und schloss ihr Doktorats-Studium ab. Heute ist sie als Forscherin wieder an einer FH tätig. "Ich denke, FH und Unis bedienen andere Märkte. Das ist gut so, aber auch Wechsel sollten möglich sein", sagt sie heute.

Nicht willkommen?

Bisher gab es für FHler, die wissenschaftlich arbeiten wollten, oft nur einen Weg: den nach Deutschland. Koleznik: "Dort hat man weniger Berührungsängste." In Deutschland gibt es FH länger als in Österreich. Kooperationen haben eine längere Entwicklungsgeschichte hinter sich. "Ein Ziel des österreichischen Hochschulplans ist ja auch die bessere Abstimmung der Studienangebote, um die Durchlässigkeit zu verbessern" so das BMWF.

Noch sind FH-Absolventen an Unis eine Seltenheit. An der TU Wien gab es im Wintersemester 2011 378 Neuzulassungen zu Doktoratsstudien. Nur 20 entfielen auf FH-Absolventen. Auch an der Uni Wien beginnen pro Jahr maximal 30 Fhler ein Doktorat. Adalbert Prechtl, TU-Vizerektor für Lehre: "Der Übertritt geht nicht immer nahtlos. Manche FH-Studiengänge sind sehr spezialisiert und auf ein nicht wissenschaftliches Berufsfeld ausgerichtet." Uni Vizerektorin Susanne Weigelin-Schwiedrzik meint: "Das Studium an FHs unterscheidet sich inhaltlich und von der Zielsetzung her von einem Uni-Studium. Wird der Nachweis der Fähigkeit zu selbstständiger wissenschaftlichen Arbeit erbracht ist es aber möglich, Betreuung zu finden."

Was tun, wenn die Unis FHler ablehnen?

Fachhochschulen haben in Österreich kein Promotionsrecht. Doch der Abschluss eines FH-Masterstudiengangs oder eines FH-Diplomstudiengangs berechtigt zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität.

Für jeden FH-Studiengang, der bereits Absolventen hat, gibt es dazu eine eigene Doktoratsstudienverordnung. Diese enthält ergänzende Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die von der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität verlangt werden.

Die Entscheidung über die Aufnahme von FH-Studierenden trifft in erster Instanz das Rektorat. Der Antragsteller sollte laut FHK (Fachhochschulkonferenz) darauf drängen, einen Bescheid ausgestellt zu bekommen. Denn aus der "Rechtsmittelbelehrung" geht hervor, wie dieser angefochten werden kann. Ein Rechtsmittel wäre etwa eine Berufung beim Senat. Die Frist für die Einbringung der Berufung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.

Negativer Bescheid

Ergeht ein ablehnender Bescheid des Rektorats, sollte der Antragsteller auch den Hochschulombudsmann informieren. Hat die Universität einen formellen Bescheid erlassen, kann die Volksanwaltschaft kontaktiert werden.


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