Von Salzburg nach Europa
Kennengelernt haben sich die Gründer Clemens Brunner und Fabian Knirsch an der FH Salzburg. Beide haben im Bereich der IT-Security geforscht und dabei eine Sicherheitslücke bei digitalen Signaturen erkannt, erzählen sie im KURIER-Interview. „Nichts ist leichter, als digitale Unterschriften zu kopieren und anderswo einzusetzen. Selbst ein Kind mit einer Handy-App könnte das“, erklärt Brunner.
Um sie unverwechselbar und gänzlich sicher zu gestalten, laufen auf sproof deshalb alle Zertifizierungsstellen, die in der EU verfügbar sind, zusammen. In Österreich ist das beispielsweise die ID Austria, die versichert, dass eine Signatur auch der richtigen Person zugeordnet ist.
Das Bündeln der internationalen Anbieter macht es möglich, dass zwischen europäischen Unternehmen Verträge digital unterzeichnet werden können, obwohl jeder eine andere Zertifizierungsstelle hat.
In der Praxis sieht das so aus: Ein Dokument wird auf die sproof-Plattform geladen, dort von allen Seiten unterschrieben, wobei die visuelle Darstellung der Signatur das Unwichtigste ist. „Das Bild ist irrelevant“, sagt Clemens Brunner. Es könnte die klassische Unterschrift sein oder auch ein Symbol, denn egal, was man wählt – die persönlichen Daten sind darin digital hinterlegt.
Die Kunden springen auf: Neben staatlichen Behörden, etwa die Buchhaltungsagentur des Bundes, setzt auch die Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang oder die Gutmann Privatbank auf „gesproofte“ Unterschriften. „Überall dort, wo es darum geht, datenschutzkonform und verbindlich Dokumente zu unterschreiben, sind wir sehr nachgefragt“, sagt Fabian Knirsch. Privatkunden können das Portal auch nutzen, dann sogar gratis, sofern sie ein Profil anlegen.
Das bringt’s
Worin der Vorteil liegt, digital zu unterschreiben? Es ist die Sicherheit, sagt Clemens Brunner und gibt ein Beispiel: Man unterzeichnet einen 20-seitigen Vertrag bei der Bank. Unterschrieben wird aber nur die letzte Seite – was auf den 19 anderen Seiten steht, ist danach nicht leicht zu rekonstruieren. Sie könnten neu ausgedruckt oder Passagen händisch ergänzt worden sein.
„Bei der digitalen Unterschrift wird das Dokument mit der Unterschrift elektronisch versiegelt“, erklärt Brunner. „Möchte es jemand im Nachhinein bearbeiten, würde die Signaturprüfung fehlschlagen, weil das Dokument sich verändert hat.“
Nicht zuletzt ist es auch die Bequemlichkeit, die mit dem digitalen Signieren einhergeht. „Es ist einfach jederzeit möglich“, sagt Brunner.
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