Rechtstipp: Muss ich im Krankenstand erreichbar sein?

Rechtstipp: Muss ich im Krankenstand erreichbar sein?
Spätestens bei der nächsten Grippewelle wird diese Frage wieder aktuell.

Die viel diskutierte Verschärfung der Kontrollen im Krankenstand wurde doch verhindert. Diese hätte dem Arbeitgeber primär ermöglicht, Kontrollen des Krankenstands eines Angestellten durch die Gesundheitskasse zu erzwingen. Bisher darf der Chef solche Kontrollen nur anregen. Außerdem hätte der Arbeitgeber so das Recht erhalten, auch die ärztliche Diagnose zu erfahren und so in die Privatsphäre des Arbeitnehmers einzugreifen.

Was darf der Chef trotz Krankenstands?

Ein erkrankter Angestellter muss auf Verlangen des Unternehmens eine Arztbestätigung erbringen – diese kann auch schon für einen Tag verlangt werden. Außerdem muss man angeben, wie lange man voraussichtlich ausfallen wird.

Der Chef darf allerdings weiter nicht nach der Diagnose fragen. Man muss aber auf Anfrage die Ursache angeben: also ob es sich um eine Erkrankung oder einen Unglücksfall handelt. Als Unglücksfall gilt ein Weg- oder Freizeitunfall. Abhängig von der Art der Erkrankung, darf man sich im Krankenstand auch im Freien aufhalten.

Wichtig ist dabei, dass der Angestellte die Pflicht hat, alles zu tun, um raschestmöglich wieder einsatzbereit zu sein. Wenn man aber wissentlich die Genesung verzögert, kann eine fristlose Entlassung blühen.

Muss man im Krankenstand für den Chef erreichbar sein?

„Eigentlich nicht, da im Krankenstand die Arbeitspflichten ruhen“, sagt die Arbeitsrechtsexpertin Irene Holzbauer von der Arbeiterkammer.

Aber: Ist man als einzige Person Träger einer Information, die Schaden oder Not von einer Firma fernhalten kann, sollte man dennoch für Notfälle für die Firma erreichbarsein. Das besagt zumindest das Gerichtsurteil in einem Einzelfall.

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