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Ein Quickie im Homeoffice? Das sagen Rechtsexperten

Höchst private Aktivitäten im Homeoffice: Das darf man (außer arbeiten) wirklich machen.
Nackte Füße und Unterschenkel liegen entspannt auf einem Bett im Wohnzimmer.

In der Business- und Etikettewelt sorgt derzeit die Aussage eines deutschen Arbeitsrechtlers für Aufsehen. Arndt Kempgens soll in einem BILD-Artikel erklärt haben, dass „Quickies“ im Homeoffice arbeitsrechtlich zulässig seien, solange die Arbeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Er verglich sie mit Kaffee- oder Zigarettenpausen.

Sein Argument für das kurze Techtelmechtel im Homeoffice: Das Gehirn schütte u. a. Dopamin und Oxytocin aus, Hormone, die Stress reduzieren und kurzfristig sogar die Konzentration fördern können.

In einem Instagram-Post nimmt auch der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) dazu klar Stellung: „Arbeitszeit ist Arbeitszeit – auch im Homeoffice.“ Dieser Aussage folgt jedoch ein Aber.

Nicht ganz so einfach

„Gleichzeitig sind kurze private Unterbrechungen im Arbeitsalltag nichts Ungewöhnliches“, schreibt der ÖGB. Entscheidend sei, dass arbeitsvertragliche Pflichten erfüllt werden und die vereinbarte Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Ihrer Einschätzung nach bleiben in Österreich also kurze Pausen im Homeoffice Privatsache: „Entscheidend ist nicht, wofür sie genutzt werden, sondern dass die Arbeit ordnungsgemäß erledigt wird.“

Hier schaltet sich nun auch das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (VP) ein. Denn ganz so einfach sei das Thema nach österreichischem Arbeitsrecht nicht, heißt es seitens VP. „Der Arbeitgeber hat Anspruch darauf, dass die vereinbarte Arbeitszeit der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung dient. Ob und in welchem Umfang private Unterbrechungen geduldet werden, entscheidet der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer.“

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