Weihnachten: Kampf gegen Scheinkündigungen

Weihnachten: Kampf gegen Scheinkündigungen
Die Gewerkschaft will dem Sozialmissbrauch einen Riegel vorschieben.

Am 20. Dezember kündigen, am 7. Jänner wieder anmelden: Weil einige Leiharbeitsfirmen weder Feiertage noch Stehzeiten bezahlen wollen, schicken sie ihr Personal über die Weihnachtsfeiertage in die Arbeitslosigkeit. 2400 Fälle solcher Scheinkündigungen registrierte die Gewerkschaft Pro-Ge im Vorjahr.

„Das ist gesetzlich ausdrücklich verboten“, informiert Pro-Ge-Rechtsexperte René Schindler, „nur weil die Stammbelegschaft Werksferien hat oder die Feiertage eingearbeitet hat, dürfen die Leiharbeiter noch lange nicht stempeln geschickt werden.“ Geschädigt würden damit nicht nur die betroffenen Leiharbeiter, sondern auch AMS und Krankenkassen. Mit einer „Aktion scharf“ will die Pro-Ge heuer zu Weihnachten auf die Einhaltung der Gesetze achten. „Man muss solche Missbräuche abstellen“, meint auch Erich Pichorner, Branchensprecher der Arbeitskräfteüberlasser in der Wirtschaftskammer. Es handle sich aber um „wenige Einzelfälle“, schließlich gebe es mehr als 70.000 Beschäftigte in der Branche.

Maßnahmen gegen den Sozialmissbrauch und unfaire Vertragsklauseln finden sich auch im Regierungsprogramm. So werden Scheinkündigungen während des Krankenstandes dadurch erschwert, dass Arbeitgeber auch bei einvernehmlicher Vertragsauflösung eine Entgeltfortzahlung leisten müssen. Bisher ist dies nur bei Arbeitgeberkündigung der Fall.

All-in-Klausel

All-inclusive-Verträge sollen zurückgedrängt werden, indem der Grundlohn exakt angegeben werden muss. So können Arbeitnehmer genau erfassen, wie hoch die Überzahlung ist. Weiters sind Konkurrenzklauseln erst ab Einkommen von 3000 Euro erlaubt. Die Pönalen werden auf maximal sechs Monatsgehälter beschränkt.

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