Kärntens Hypo-Last wächst weiter

Kärntens Hypo-Last wächst weiter
Schuldenschnitt für nachrangige Anleihen widerspricht Grundrecht auf Eigentum.

Der erste Versuch, die Schuldenlast der Pleite-Bank Hypo Alpe Adria zu reduzieren, ist gescheitert: Das noch von Ex-Finanzminister Michael Spindelegger 2014 erstellte Bankensanierungsgesetz, das die Rückzahlung von rund 800 Millionen Euro an nachrangigen Hypo-Anleihen verhindern sollte, wurde vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Für das Land Kärnten, das für die Anleihen haftet, steigt die Last damit weiter.

Die Anleihe-Inhaber haben dennoch keinen Grund zur Freude: Denn für diese Anleihen muss die Hypo-Bad Bank HETA geradestehen. Für alle Heta-Anleihen aber hat die Finanzmarktaufsicht einen Auszahlungsstopp bis Mai 2016 erlassen. Dann sollen die Anleihe-Gläubiger – je nach dem Rang der Bonds – rasiert werden. Nachrangige Bonds sind, wie der Name schon sagt, die ersten, die um ihr Geld umfallen werden.

Kärntens Hypo-Last wächst weiter
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Dienstag ist für den Bescheid, mit dem die Aufsicht 2016 den Schuldenschnitt der Anleihen erwirken will, eine Vorgabe. Die Aufsicht muss dabei auf zwei Punkte achten: Erstens müssen Inhaber gleichartiger Anleihen auch gleich behandelt werden. Das war im Gesetz aus dem Vorjahr nicht der Fall. Denn dort hieß es, dass nur jene nachrangigen Anleihen, die vor dem 30. Juni 2019 fällig werden, völlig erlöschen. Anleihen, die länger laufen, wären vom Schuldenschnitt nicht betroffen gewesen. „Diese Unterscheidung innerhalb der Gruppe der Nachrang-Gläubiger ist verfassungswidrig“, sagt Gerichtspräsident Gerhard Holzinger.

Und zum Zweiten dürften Haftungen eines Bundeslandes nicht für einzelne Gläubiger-Gruppen, wie in diesem Fall die Nachrang-Anleihe-Inhaber, im Nachhinein außer Kraft gesetzt werden. Die Aufsicht begrüßt daher diese Klarstellung durch den Verfassungsgerichtshof.

Verlust der Heta steigt

Für die Heta bewirkt das Gerichts-Erkenntnis einen kräftigen Anstieg des Verlusts: Um 800 Mio. Euro plus Verzugszinsen, in Summe rund 900 Millionen, vergrößert sich die Lücke, die in der Konzernbilanz 2014 schon bei 5,2 Milliarden Euro lag.

Auch die Staatsschulden könnten um diese 900 Mio. Euro steigen. „Aber nur vorübergehend“, wie es auf Anfrage des KURIER aus dem Finanzministerium heißt. Denn ab Mai 2016 wird die Heta abgewickelt. Dann werden die Forderungen der Anleihen-Gläubiger in Höhe von elf Mrd. Euro um die Bilanzlücke (insgesamt 6,1 Milliarden) gekürzt.

Den Gläubigern bleibt dann nur noch ein Weg, um zu ihrem gesamten Geld zu kommen: Sie müssen ihre Forderungen an das Land Kärnten, das für die Anleihen haftet, stellen und die Haftungen einklagen. Das Land allerdings wird dies nicht zahlen können. Ob es dann eine Insolvenz des Landes gibt oder der Bund und damit der Steuerzahler den Rest der Hypo-Lücke zahlt, wird die Politik entscheiden müssen.

Ziemlich nüchtern gehen die Regierungsparteien mit der Entscheidung um. Sie „wird zur Kenntnis genommen“, teilte das Finanzministerium mit. Entscheidend sei, dass „wesentliche Teile des Hypo-Sondergesetzes“, wie zum Beispiel die Einrichtung der Bad Bank Heta verfassungskonform seien. Somit werde die geplante Abwicklung „nicht behindert“. Auch aus Sicht der SPÖ ist die Abwicklung der Heta durch das neuere Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz BaSAG geregelt.

Laut der Kärntner SPÖ-Finanzreferentin Gabriele Schaunig hat die Aufhebung des Gesetzes derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten, da die Forderungen vom Moratorium nach dem BaSAG erfasst seien. Die Forderungen der BayrernLB würden durch den Vergleich mit der Republik Österreich geregelt.

"Dilettantischer Murks"

Erfreut ist die Opposition. FPÖ-Chef Heinz Christian Strache sieht die „Unfähigkeit der vereinten ÖVP-Finanzminister in der Hypo-Causa einmal mehr offenbart“ und Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler den Beweis für einen „totalen dilettantischen Murks“. Laut Kogler kann nun „das neue Abwicklungsgesetz greifen. Alle Gläubiger werden demnach ihren Beitrag leisten müssen.“ Die Neos forderten erneut eine Insolvenz für die Heta. Nur so könnten die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sieht sich bestätigt. „Der Vergleich mit der Republik Österreich basiert genau auf dieser Rechtsposition.“ Für Liane Buchholz, Chefin des deutschen Landesbankenverbandes VÖB, ist die Entscheidung „ein klares Signal, das nun auch zum Umdenken beim immer noch fortbestehenden Moratorium anregen sollte“. Vor der Republik Österreich liege nun die große Aufgabe, verloren gegangenes Vertrauen bei Investoren zurückzugewinnen, was ohne weiteres als Herkules-Aufgabe betrachtet werden könne. Die UNIQA teilte mit, dass man „auch weiterhin alle bestehenden Rechtsmittel ausschöpfen“ werde.

Nach den milliardenteuren Fehlern bei und nach der Verstaatlichung der Kärntner Hypo ist die Aufhebung des Sondergesetzes die nächste Watsch’n für die Regierung in dieser Causa. 2014 hat der damalige Finanzminister Spindelegger trotz massiver Bedenken von Verfassungsrechtlern das Gesetz durchgezogen.

Geldgeber aus aller Welt sollten zum Handkuss kommen. So nahm Spindelegger später überrascht zur Kenntnis, dass etwa auch die Weltbank darunter war. Sie und die anderen Investoren sind nicht gewohnt, dass sich ein eigentlich liquider Schuldner so einfach vor seinen Verpflichtungen drücken will.

Zu Recht wurde das damals ein Tabubruch genannt und geklagt. In einem entwickelten Finanzplatz wie Österreich haben solche Pfusch-Gesetze nichts verloren. Zu hoffen ist, dass die Forderungen nun rechtskonform abgewickelt werden. Auch wenn es den Steuerzahlern wehtut.

Kommentare