Kärnten: Drogeriekette verbietet Mitarbeitern Trinken

Eine Frau trinkt Wasser.
Auch das Kauen von Kaugummis ist untersagt. Ebenso sollen die Beschäftigten Arztbesuche in ihrer Freizeit erledigen.

Für Wirbel sorgt die Betriebsordnung einer großen, österreichweiten Drogeriemarktkette. "Die in Kärnten bekannt gewordenen Passagen einer Betriebsordnung in einem Drogeriemarkt kann man nur unter die Kategorie menschenunwürdig fassen“, so Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).

Konkret verbietet die Betriebsordnung den Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit zu trinken. Auch das Kauen von Kaugummis wird untersagt. Ebenso werden die Beschäftigten aufgefordert, Arztbesuche grundsätzlich in ihrer Freizeit zu erledigen.

Eindeutig sittenwidrig

"Diese Bestimmungen sind eindeutig sittenwidrig und wir werden an die Geschäftsführung des Unternehmens herantreten und sie auffordern, diese Betriebsordnung, die Teil des Arbeitsvertrages ist, zurück zu nehmen“, so Teiber

Die Gewerkschaft prüfe derzeit, wie viele Filialen der Drogeriekette von dieser Betriebsordnung betroffen sind. "Wir werden das Gespräch mit der Geschäftsführung suchen. Wir wollen, dass das abgestellt wird, wenn nicht, werden wir andere Maßnahmen einleiten“, so Jutta Brandhuber, Geschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Kärnten gegenüber ORF.at.

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