Julius Meinl V. muss 600.000 Euro an früheren Investor zahlen

Die Causa um die börsenotierte Immobiliengesellschaft Meinl European Land hat auch 18 Jahre nach Auffliegen der Malversationen noch immer nicht zu ihrem Ende gefunden. Wie der Standard berichtet, haftet der damalige Chef der Meinl Bank, Julius Meinl V., nun persönlich wegen arglistiger Irreführung für den Schaden eines Anlegers. Die Bank hatte 2002 die MEL an die Börse gebracht.
In seiner Begründung schreibt der OGH, dass der Beklagte, also Julius Lindbergh Meinl V., wusste, dass MEL-Papiere – anders als beworben – nicht „sicherer“ gewesen seien als andere Aktien; er habe auch den Inhalt der „irreführenden“ Werbebroschüre gekannt. Er habe „billigend in Kauf genommen, dass Anleger aufgrund der Angaben in der Werbebroschüre MEL-Papiere erwerben würden, die sie bei richtiger Information über deren Sicherheit nicht erworben hätten“. Außerdem geht es um Ad-hoc-Meldungen der MEL, die der Ex-Banker genehmigt hatte, deren Inhalt aber falsch war. Er habe eine „aktive Beitragshandlung“ gesetzt.
Damit ist die Entscheidung für einen Anleger rechtskräftig, der rund 600.000 Euro eingeklagt hatte. Meinl hat nun bis 14. August Zeit, zu zahlen. Meinl musste bereits 2022 erstmals einem getäuschten Anleger Schadenersatz zahlen. Der Fall dürfte laut "Standard" nicht der letzte gewesen sein, in dem der Ex-Meinl-Bank-Vorstand persönlich haften muss. Der Anwalt des Anlegers, der nun vor dem OGH gewonnen hat, vertritt noch weitere 160 Anleger. 130 Verfahren lagen auf Eis und dürften nun fortgesetzt werden, schreibt die Zeitung. In Summe gehe es um einen Betrag von rund 6 Mio. Euro.
Alle strafrechtlichen Ermittlungen hingegen hat die Staatsanwaltschaft Wien im Vorjahr eingestellt. Die Bank musste Millionen an Entschädigungen zahlen und verlor infolge die Lizenz.
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