Insolvenzen: Privatkonkurse leicht rückläufig

Insolvenzen: Privatkonkurse leicht rückläufig
KSV1870-Bericht: Private Pleiten passieren im Regelfall aufgrund einer langjährigen Verschuldung. Die Corona-Krise dürfte somit kein Insolvenzbeschleuniger für Private sein.

Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist im ersten Quartal 2021 um knapp 9 % auf 1.744 Fälle gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gesunken. Gleichzeitig sind die Passiva um 18 % auf 185 Mio. Euro zurückgegangen. Darüber hinaus ist seit dem 1. Lockdown die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren um 35 % gesunken.

Inwieweit die aktuell heiß diskutierte Neustrukturierung des Insolvenzwesens auf die Zahl der Privatkonkurse Einfluss nehmen wird, bleibt abzuwarten. Es zeigt sich allerdings zum Teil schon jetzt, dass Schuldner bis zur Umsetzung der Insolvenznovelle im Juli 2021 abwarten, um sich dann innerhalb eines kürzeren Zeitraumes zu entschulden.
Der Kreditschutzverband KSV1870 hält weiter daran fest, dass eine verkürzte Entschuldungsdauer der falsche Ansatz ist und zu weitreichenden Folgen für die gesamte Volkswirtschaft führen kann.

„Ein Privatkonkurs entsteht im Regelfall nicht aufgrund eines singulären Ereignisses, sondern ist das Ergebnis einer längeren Phase der Verschuldung. Und sie tritt vor allem dann auf, wenn es den Menschen gut geht und eine positive Konjunktur herrscht. Die Corona-Krise ist somit aus heutiger Sicht kein Insolvenzbeschleuniger“, erklärt Karl-Heinz Götze, Leiter der KSV1870-Insolvenz, anlässlich der aktuellen Insolvenzstatistik für das erste Quartal 2021.

Insofern kommt es wenig überraschend, dass die aktuellen Zahlen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres leicht rückläufig sind. Es ist daher nicht unmittelbar damit zu rechnen, dass jene Menschen, die aufgrund der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit oder Einkommensreduktion betroffen sind, sofort in die Insolvenz rutschen.

So waren im Jahr 2020 nur 0,3 % aller eröffneten Schuldenregulierungsverfahren auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. "Mittel- bis langfristig gesehen ist damit zu rechnen, dass reduzierte Einkommen, auch aufgrund von Kurzarbeit, zu einer Steigerung der Privatkonkurse führen werden", erklärt Götze.

Gegensätzliche Entwicklung in den Bundesländern

Während mit Blick auf ganz Österreich die Privatkonkurse in den ersten drei Monaten 2021 gegenüber 2020 rückläufig sind, gibt es laut aktueller KSV1870 Insolvenzstatistik in den einzelnen Bundesländern sehr wohl teils gravierende Unterschiede. Mit minus 37 % verzeichnet Salzburg den deutlichsten Rückgang, gefolgt von Tirol (-26 %) und Niederösterreich (-20 %).

Demgegenüber stehen Vorarlberg mit einem deutlichen Plus von 31 % und das Burgenland mit plus 7 %. Auch bei den Passiva gibt es regionale Unterschiede. Am deutlichsten sind die Verbindlichkeiten mit minus 38 % in Wien rückläufig, gefolgt von Niederösterreich und Salzburg mit jeweils minus 33 %. Regelrecht explodiert sind die Passiva hingegen in Vorarlberg: das westlichste Bundesland Österreichs verzeichnet hier ein Plus von über 160 %.

Erste Auswirkungen der bevorstehenden Insolvenznovelle erkennbar

Obwohl die für Juli 2021 geplante und aktuell in der Begutachtungsphase befindliche Neustrukturierung der Insolvenzordnung noch nicht unter Dach und Fach ist, zeigen sich bereits erste Auswirkungen. Denn Schuldner haben sich zuletzt schon mehr Zeit gelassen, um Privatkonkurs anzumelden, zumal die neue Regelung für Privatpersonen eine verkürzte Entschuldungsdauer von drei Jahren vorsieht und damit eine deutliche Erleichterung bedeuten würde.

„Wir halten die Gleichstellung von gescheiterten Unternehmern und Verbrauchern weiterhin für unangemessen und plädieren für eine Beibehaltung der aktuell gültigen fünf Jahre“, so Götze. Die geplante Änderung stößt auch deshalb beim KSV1870 auf Widerstand, zumal es erst vor wenigen Jahren im Rahmen des IRÄG 2017 zu einer Verkürzung der Entschuldungsdauer von sieben auf fünf Jahren gekommen ist.

Wenn überhaupt eine neuerliche Verkürzung in Betracht gezogen wird, dann müsste diese auf objektiven Erkenntnissen fußen – aufgrund des kurzen Zeitraumes liegen diese jedoch noch nicht vor. Doch schon jetzt zeigt sich, dass durch die Abschaffung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren die durchschnittliche Rückzahlungsquote vermutlich weit unter 10 % liegen wird.

Durch die neuerliche Verkürzung werden viele Schuldner keinen Antrieb mehr haben, überhaupt Zahlungsplanquoten anzubieten und den Gläubigern lediglich einen „Nullzahlungsplan“ vorlegen. Dies obwohl sie durchaus über die finanziellen Mittel verfügen würden, einen Teil ihrer Schulden zurückzuzahlen.

Nein zu schnellerer Entschuldung von Privaten

Der KSV1870 setzt sich seit Jahren dafür ein, Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die Chance einer schnelleren Entschuldung zu ermöglichen. Bei Privatpersonen sieht der Gläubigerschutzverband diesen Bedarf nicht – auch aufgrund der eigentlichen Schuldenursache.

Während Unternehmen ein gesellschaftlich erwünschtes Unternehmerrisiko eingehen und Arbeitsplätze schaffen, entsteht rund ein Drittel der Privatschulden vorsätzlich aufgrund des eigenen Konsumverhaltens.

„Eine nochmalige Verkürzung der Entschuldungsdauer wäre nicht nur ein Angriff auf die Eigenverantwortung der Konsumenten, sondern würde diese auch in verstärkten Zugzwang bringen, während der Entschuldung ihre Grundbedürfnisse des täglichen Lebens wie Strom, Heizung oder die Miete fristgerecht zu begleichen“, erklärt Götze. Ein Umstand, der mittel- und langfristig auch die Gläubiger vor Probleme stellen und zur Belastung für das gesamte Wirtschaftsgefüge werden könnte.

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