Immo-Pleitier Hallmann: Gläubiger haben verbesserten Sanierungsplan angenommen

Unternehmer Klemens Hallmann ist pleite.
Mittlerweile sind insgesamt 141,56 Millionen Euro an Forderungen angemeldet worden. Heute wurde über den Sanierungsplan abgestimmt.

Die Sanierung des insolventen Immobilienunternehmers Klemens Hallmann erweist sich als schwereer Brocken. Heute, am frühen Nachmittag, haben die Gläubigervertreter über den angebotenen Sanierungsplan abgestimmt. Sie haben den verbesserten Sanierungsplan angenommen. Laut Creditreform, AKV und KSV1870 werden die Gläubiger 35 Prozent Quote plus eine zusätzliche Superquote erhalten.

Mittlerweile sind insgesamt 141,53 Millionen Euro an Forderungen angemeldet worden, davon wurden 125,9 Millionen Euro auch anerkannt. Hallmann bietet seinen Gläubigern 30 Prozent Quote an.

Doch der Sanierungsplan klappt aber nur, wenn die Eventualverbindlichkeiten (Haftungen gegenüber Banken) in Höhe 76,3 Millionen Euro nicht schlagend werden bzw. diese Gläubiger Rückstehungserklärungen abgeben. Ansonsten wird nur mit einer Quote von sechs Prozent gerechnet.

Die Bedingungen für den Sanierungsplan

Sanierungsverwalter Stephan Riel hatte den Gläubigern empfohlen, der verbesserten Sanierungsplan mit 35 Prozent Quote anzunehmen. "Die erste Rate in Höhe von 10 Prozent sowie die Verfahrenskosten müssen bis 28. Februar 2026 beim Sanierungsverwalter erlegt werden. Erst dann kann der Sanierungsplan vom Insolvenzgericht bestätigt und das Sanierungsverfahren aufgehoben werden", so Tanja Schartel vom KSV1870. "Weitere 10 Prozent sollen binnen 12 Monaten und 15 Prozent binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes bezahlt werden."

"Des Weiteren soll schuldnerisches Vermögen zur Erreichung einer Superquote an Dr. Stephan Riel, welcher als Treuhänder bestellt wurde, übergeben werden. Die Superquote ist mit maximal 10 Prozent begrenzt, sodass die unbesicherten Gläubiger im Bestfall 45 Prozent erhalten", so Venka Stojnic von Creditreform.

„Die Erfüllung des Sanierungsplans soll nach dem Insolvenzantrag durch eine geordnete, mittelfristige Verwertung des Vermögens erfolgen und durch Rückstehungserklärungen hinsichtlich der „Eventualverbindlichkeiten“ des Schuldners (das sind im Wesentlichen Haftungen für Finanzierungen von Projektgesellschaften aus der Firmengruppe des Schuldners) ermöglicht werden.“

Und weiters heißt es in der Stellungnahme: „Das Erfüllungskonzept zielt somit auf eine weitgehende Verwertung des schuldnerischen Vermögens ab, wobei Gläubiger mit (gemäß Paragraf 18 Insolvenzordnung zu berücksichtigenden und auch überwiegend festgestellten) Forderungen über rund 62,7 Millionen Euro im Rahmen der Sanierungsplanerfüllung keine Quote erhalten sollen.“

Pleiteursache

Indes hat Klemens Hallmann gegenüber dem Sanierungsverwalter angegeben, dass die wesentliche Insolvenzursache das Bauvorhaben seiner Villa in Wien-Hernals sei. Einschließlich des Ankaufs der Immobilie sollen 31,5 Millionen Euro in dieser Baustelle geflossen sein. Vom Architekten fordert Hallmann im Zuge einer Schadenersatzklage 13,6 Millionen Euro. Dieser hat seinerseits eine Insolvenzforderung in Höhe von 7,4 Millionen Euro im Sanierungsverfahren angemeldet.

"Seit etwa 2017 wird die auf dieser Liegenschaft errichtete Villa, die der Schuldner als Wohnsitz nutzen wollte, umgebaut. Die Bauarbeiten sind nicht abgeschlossen und Gegenstand diverse Aktiv- und Passivprozesse, die durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen sind", heißt es in einem Bericht des Sanierungsverwalters. "Eine Fertigstellung der Bauarbeiten während des Sanierungsverfahrens ist weder möglich noch geplant."

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