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Wirtschaft

Influencer-Check zur Kennzeichnung von Werbung

Eine Website soll niederschwelligen Zugang zum Regelwerk bieten. Rechtlich berufen kann man sich darauf aber nicht.

06/17/2021, 11:37 AM

Der Österreichische PR-Ethik-Rat hat am Donnerstag einen "Influencer:innen-Check" vorgestellt. Damit wird fĂŒr Influencer und Influencerinnen anhand weniger Fragen geklĂ€rt, ob sie einen Beitrag in den sozialen Netzwerken als Werbung ausweisen mĂŒssen und falls ja, wie die Kennzeichnung auszusehen hat.

Nötig sei diese Hilfestellung, da in der Branche diesbezĂŒglich "relativ große Verunsicherung" herrsche, hieß es bei einer Online-Pressekonferenz.

"Wir wollten mit dem Influencer-Check fĂŒr alle Beteiligten einen niederschwelligen Zugang zu den relevanten Regelwerken schaffen", erklĂ€rte der stellvertretende Vorsitzende des PR-Ethik-Rats Peter Kleemann. Konkret ist die Kennzeichnungspflicht und wie diese auszusehen hat im Mediengesetz, aber auch dem Online-Kodex des PR-Ethik-Rats geregelt.

"Im Kontakt mit Influencern sind wir immer wieder darauf gestoßen, dass sie nicht absichtlich auf die Kennzeichnungspflicht verzichten, sondern ihnen diese oft nicht bekannt ist", sagte PR-Ethik-Ratsmitglied Christoph Riedl. Erschwerend komme hinzu, dass es keine Schwelle gebe, ab der man als Influencer gilt. Auch zu dieser Thematik gibt der entwickelte "Influencer:innen-Check" unter www.influencercheck.at Auskunft. Er sei jedoch als Empfehlung und nicht als rechtsverbindliche Aussage zu verstehen, so Riedl.

Verschiedene Kriterien

ZunÀchst wird gefragt, ob in dem Posting ein Produkt oder eine Marke zu sehen ist. Ist das der Fall, stellt sich die Frage, ob man schon als Influencer oder Influencerin bzw. Person des öffentlichen Lebens gilt.

Wenn diesbezĂŒglich Unsicherheit herrscht, empfiehlt der Check, darĂŒber nachzudenken, ob man den Großteil seiner Follower bzw. Freunde in dem jeweiligen sozialen Netzwerk persönlich kennt und zu prĂŒfen, ob der Beitrag nur fĂŒr einen kleinen eingeschrĂ€nkten Personenkreis oder doch fĂŒr eine grĂ¶ĂŸere Gruppe öffentlich einsehbar ist.

Eine wichtige Rolle spielt auch, ob man fĂŒr ein Posting eine finanzielle, materielle oder auch immaterielle Gegenleistung erhĂ€lt. "Hier muss jedenfalls die Kennzeichnung beachtet werden", erklĂ€rte Riedl.

Aber auch wenn keine Gegenleistung vorhanden ist, kann ein Posting unter UmstĂ€nden als Werbung gelten. Etwa wenn man oft BeitrĂ€ge mit einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Marke erstellt und man selbst oder die Marke vom jeweiligen Image profitiert. In diesem Fall empfiehlt der PR-Ethik-Rat eine Kennzeichnung ĂŒber die Beziehung zum Produkt oder der Firma.

Nicht jede Kennzeichnung gilt

Die Kennzeichnung muss sofort und deutlich ersichtlich und nicht unter dutzenden Hashtags versteckt sein. Erlaubt sind laut Mediengesetz die Bezeichnungen "Werbung", "Bezahlte Anzeige", "Entgeltliche Einschaltung". Bei Videos muss der werbliche Charakter vor dem Öffnen und ĂŒber die gesamt Abspieldauer erkennbar sein. Auch die Verlinkung auf Inhalte anderer Postings oder Seiten gegen Abgeltung fĂ€llt unter die Kennzeichnungspflicht.

In der Praxis komme mitunter vor, dass einzelne Influencer jedes Posting mit #Werbung versehen. "Diese inflationĂ€re Verwendung ist nicht zulĂ€ssig. Dadurch ist fĂŒr die Community nicht erkennbar, wobei es sich um Werbung handelt", erklĂ€rte PR-Ethikratsmitglied Michaela Wein. Auch sei darauf zu achten, nicht Formulierungen wie #ad oder #sponsored zu verwenden und im Falle einer Story sĂ€mtliche Slides entsprechend zu kennzeichnen.

In Deutschland habe es bereits einige Abmahnungsklagen gegen Influencer rund um die Kennzeichnungspflicht von Werbung gegeben. In Österreich sei das vonseiten der Behörden bisher selten der Fall, meinte Wein. Der PR-Ethik-Rat kann als Selbstkontrollorgan der Branche etwa öffentlich ermahnen. Man wolle aber momentan vorrangig auf Bewusstseinsbildung und UnterstĂŒtzung setzen, sagte Kleemann.

Beim Influencer-Business handelt es sich laut dem PR-Ethik-Rat mittlerweile lÀngst um kein "GroscherlgeschÀft" mehr. Der bestbezahlte Youtube-Star - ein neunjÀhriger Bursche aus Texas - verdiene etwa 30 Mio. Dollar (ca. 25 Mio. Euro) im Jahr. Der österreichische Radsportler Fabio Wibmer komme monatlich mit seinen BeitrÀgen auf bis zu 300.000 Dollar (ca. 250.000 Euro). Besonders bei Kleidung und Make-Up seien Influencer in der Lage, den Verkauf anzukurbeln, so PR-Ethikratsmitglied Peter Steinberger.

Der Österreichische PR-Ethik-Rat wurde 2008 gegrĂŒndet und ĂŒberwacht die Einhaltung ethischer GrundsĂ€tze in der heimischen Öffentlichkeitsarbeit - Ă€hnlich dem Presserat oder Werberat fĂŒr seine Branchen. Das Selbstkontrollorgan, fĂŒr das derzeit zwölf Mitglieder ehrenamtlich tĂ€tig sind, zeigt Fehlverhalten und MissstĂ€nde auf und ist fĂŒr die Abarbeitung von Beschwerden zustĂ€ndig. Es versteht sich allerdings auch als UnterstĂŒtzer der Branche, indem Orientierungshilfen und LeitfĂ€den entwickelt werden.

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