Industrie will Lehrlinge im Bestbieterprinzip sehen

Industrie will Lehrlinge im Bestbieterprinzip sehen
Georg Kapsch, Chef der Industriellenvereinigung, fordert Änderungen bei Vergaben und Rot-Weiß-Rot-Karte.

Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, sollten dafür Punkte beim Bestbieterprinzip für öffentliche Ausschreibungen bekommen. „Sie wissen, ich bin kein Freund von Regulierungen. Aber das wäre mal eine positive Regulierung“, meint Georg Kapsch, einer der Vorstände des Technologiekonzerns „Kapsch Group“ und Präsident der Industriellenvereinigung (IV). „Schließlich geht’s da nicht nur darum, ob Olivenöl in Kännchen oder Flaschen serviert werden darf“, sagte er in einem Hintergrundgespräch für Journalisten.

Allerdings räumte er ein, dass die Kriterien für das Bestbieterprinzip zu unklar seien. Ein großes Problem, das derzeit alle Unternehmen eint, ist, „Schulabgänger zu bekommen, die nicht qualifiziert sind“. Kapsch hat derzeit allein in Österreich 40 offene Stellen – vor allem im IT-Bereich.

Personal via Rot-Weiß-Rot-Karte zu suchen, sei schwierig. Das Verfahren dauere zu lange und sei zu bürokratisch, die Einkommensgrenze zu hoch, außerdem müsse sogar eine Wohnung nachgewiesen werden, noch bevor man den Job habe. Für kleinere Firmen sei das kaum zu bewältigen. Und weil es sich Hochqualifizierte ohnehin aussuchen könnten, wohin sie gehen, bekomme man in Österreich auf diesem Weg kaum Personal.

Gespräche laufen

Im Bestbieterverfahren kann jetzt schon auf Personen im Ausbildungsverhältnis Bedacht genommen werden, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Die konkrete Ausgestaltung liege aber in der Verantwortung des jeweiligen Auftraggebers und hänge von der zu beschaffenden Leistung ab.

Eine Vereinfachung des Prozesses zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte sei zu begrüßen. Dieser Plan stehe im Regierungsprogramm, entsprechende Gespräche dazu würden bereits geführt.

Das Bestbieterprinzip in der öffentlichen Auftragsvergabe ist ein Bewertungssystem, wonach der Zuschlag dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt wird. Die Zuschlagskriterien haben neben dem Preis noch Qualitätsaspekte wie innovative, ökologische oder soziale Kriterien zu enthalten. „Die Qualitätsaspekte dürfen keine Feigenblattkriterien mit ganz geringer Gewichtung sein“, mahnt Annemarie Mille, Rechtsexpertin in der Wirtschaftskammer.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die für zwei Jahre gilt und zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber berechtigt. Sie gilt für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, unter anderem für besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte und Start-up-Gründer.

Diese müssen die Mindestpunktezahl eines Kriterienkatalogs erfüllen, inländische und europäische Arbeitskräfte werden bei Verfügbarkeit jedoch bevorzugt. Das Verfahren gilt als kompliziert, die Prüfung der Unterlagen kann oft mehrere Monate dauern. Die Wirtschaft fordert eine Reform, damit die Verfahren schneller und unbürokratischer werden.

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