Industrie vor Kündigungswelle: Neue Debatte um Kurzarbeit

Industrie vor Kündigungswelle: Neue Debatte um Kurzarbeit
In der Industrie steht im Herbst ein größerer Stellenabbau bevor. Auch weil die Hürden für die Kurzarbeit viel zu hoch sind. Das sorgt für heftige Kritik.

Die Vorzeichen für den Herbst sind düster. In der heimischen Industrie kündigt sich für den Herbst eine größere Kündigungswelle an. Schon im August stieg die Arbeitslosigkeit mit 16,6 Prozent auf knapp 30.000 Betroffene viel stärker als in anderen Branchen. Eine Entspannung ist nicht in Sicht. „Österreich befindet sich in einer deutlichen Industrierezession“, kommentierte AMS-Vorstand Johannes Kopf die aktuellen Arbeitsmarktzahlen am Montag.

In Summe stieg die Zahl der Jobsuchenden inklusive Schulungsteilnehmer im Jahresvergleich um 9,8 Prozent auf 352.000 Betroffene. Zugleich ging die Zahl der beim AMS sofort verfügbaren offenen Stellen konjunkturbedingt um 15 Prozent auf knapp 93.000 zurück. Viele Betriebe halten sich aktuell mit Neueinstellungen zurück und überlegen, wie sie die Zeit der Auftragsflaute durchtauchen können. Eine bewährte Anti-Krisen-Maßnahme, um Personal nicht kündigen zu müssen, ist die vom AMS geförderte, vorübergehende Arbeitszeitverkürzung für einen Teil der Beschäftigten, besser bekannt als Kurzarbeit. Doch die greift heuer nicht.

Nur 142 Kurzarbeiter

Gerade einmal 142 Beschäftigte befanden sich laut AMS-Statistik Ende Juli in Kurzarbeit. Grund sind die strengen Zugangshürden, die kaum ein Betrieb schafft. Jüngstes Beispiel war der Haushaltsgerätehersteller Liebherr, der 960 Beschäftigte am Standort Lienz in geförderte Kurzarbeit schicken wollte, was aber vom AMS mit Verweis auf die aktuelle Regelung verwehrt wurde.

Die Kurzarbeitsbeihilfe wird nämlich nur genehmigt, wenn externe, nicht vorhersehbare und vorübergehende Umstände der Auslöser für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Höhere (Energie)kosten, fehlende Fachkräfte oder versäumte betriebliche Strukturanpassungen können keine Kurzarbeit begründen. Bleiben im Prinzip nur Schadensereignisse nach Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch oder Orkan übrig. 

Details zu den aktuell gültigen Regeln für die Kurzarbeitsbeihilfe finden Sie hier

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